Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Es ist zwar ein laufendes Verfahren, aber es dürfte feststehen, dass es Korruption im Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Darauf deutet die Tatsache hin, dass zuerst längere Zeit ermittelt wurde, ehe die Staatsanwaltschaft Wuppertal jetzt mit detaillierten Vorwürfen Anklage erhoben hat. Und der Inhalt eines Berichts der Innenrevision des BLB deutet ebenfalls darauf hin. Ebenso minutiös wie emotionslos – man ist geneigt, es „staubtrocken“ zu nennen – wird abgearbeitet, welche Auffälligkeiten und Fehler es bei Vergabe und Abrechnung der Umbauten an der NRW-Staatskanzlei gab. Zwar steht schon fest, dass es eine Sonderuntersuchung durch ein großes Beratungsunternehmen geben wird, aber die dargestellten Details könnten durchaus noch Raum für Ermittlungen eines Untersuchungsausschusses lassen: ein mehrfach überarbeitetes Sicherheitskonzept, fehlerhafte Honorarabrechnungen, mangelnde Sorgfalt beim Prüfen nachträglich gestellter Rechnungen und ein Team, das für Projekte dieser Größenordnung – Zitat – „offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert“ – Zitat Ende – war. Dazu – Zitat aus dem Bericht –: „umfangreiche Manipulationen in SAP, leicht zu überredende Vorgesetze und Kontrollinstanzen, welche gelegentliche Bedenken anmeldeten, aber nicht einschritten“. Viel mehr kann aufseiten eines Bauherrn nicht schieflaufen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass es Anzeichen für Korruption gibt. Besonders dubios erscheinen neben zwei Angestellten des BLB die Aktivitäten eines sogenannten Architektenbüros, das nach Angaben im Bericht womöglich nicht einmal Architekten beschäftigte. Warum es den Umzug vom Stadttor ins Landeshaus am Horionplatz braucht, ist auch ein Stück aus der Abteilung „tragische Komödie“. Wenn es je sinnvoll war, die Staatskanzlei im Stadttor unterzubringen, hat sich daran eigentlich nichts geändert, und dann ist ein Umzug sinnlos. Wenn die Staatskanzlei sich so vergrößert hat, dass der Umzug nötig wäre, ist das politisch deutlich zu kritisieren, weil der Regierungsapparat nur unnötig aufgebläht worden wäre. Wenn aber der Umzug anderweitig sinnvoll ist, dann war die Staatskanzlei von Anfang an falsch im Stadttor, außer womöglich als Ankermieter direkt nach dem Bau dieses babylonischen Turmes. Wie auch immer, jetzt muss umgebaut werden, vor allem wegen der Sicherheit der hohen Hausbelegschaft. Aber schon da gibt es Merkwürdigkeiten. Der Vertrag dazu weist andere Summen auf als eine aufgeführte Honorarrechnung. Zweck der Übung war wohl, durch Kleinrechnen zu vermeiden, dass es zu einer Ausschreibung kam. Interne Kontrollen haben nicht gegriffen. Will sagen: In der Behörde hat man 31.01.2025 sich zu viel auf die Angaben der Betrüger verlassen. – Wie es zur Beauftragung des Planungsbüros kam, bleibt im Übrigen unerfindlich. Referenzprojekte konnten da nicht angegeben werden. Teil des Vorgehens war die schon fast routinierte Manipulation in der Buchungssoftware. Je nach Bedarf wurden Summen verändert, ein-, um- und wieder ausgebucht. Zwar sind in der Software regelmäßig für bestimmte Schritte Kontrollen vorgesehen, die wirkten aber nicht. Entweder konnten sich die Mitarbeiter nicht gegen die Manipulation durchsetzen, oder das Kontrollverfahren wurde nicht gelebt. Jedenfalls ist das ein Anzeichen für klar fehlerhaftes Verhalten. Besonders merkwürdig erscheint, dass etliche der Vorgänge durchaus auffielen. So heißt es im Bericht: Auch vom Justiziariat dokumentierte Bedenken wurden vom Einkauf und dem Beauftragten des Haushalts ignoriert. – Das Justiziariat verweigerte beispielsweise bei nachträglich gestellten Rechnungen über zusätzliche freiberufliche Leistungen in mehreren Fällen die Zustimmung. Es erklärte sich lediglich zu einem Mitzeichnen bereit. Bezeichnend ist eine E-Mail, in der es heißt – Zitat –: Hiermit gegengezeichnet. Meine grundsätzlichen Bedenken vergaberechtlicher Art hatten wir bereits telefonisch erörtert. Aber warum wurde keine Entscheidung von Vorgesetzten herbeigeführt und die Sache laufen gelassen? Konsequenzen hatten die Bedenken damals nicht. Aber genau das wird wohl jetzt Konsequenzen haben. Ansehensverlust der beteiligten Behörden? Auf jeden Fall. Großer Schaden für den Steuerzahler? Sehr wahrscheinlich. Chancen, das Geld zurückzuholen? Wovon träumen Sie nachts? Jedoch haben wir mit dem Revisionsbericht eine gute Grundlage für die Aufklärung, die mit einer Sonderprüfung weiter vorangetrieben werden wird. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird das ihre dazu beitragen. Hat man Ergebnisse, müssen die Konsequenzen gezogen werden. Banal. Das bedeutet für das Parlament: keine Schnellschüsse, auf Wiedervorlage legen und zu gegebener Zeit handeln. – Bislang gehen wir davon aus, dass wirklich kriminelle Energie nur wenige Bedienstete des BLB entfaltet haben. Änderungen am System drängen sich noch nicht auf, aber an deren Umsetzung. Zum Compliance-System. Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Mann geht zur Vorsorgeuntersuchung und bekommt ein Röntgenbild. Der Arzt entdeckt nichts. Die Ehefrau kommt dazu und weist den Arzt auf eine Stelle im Bild hin. Der Arzt leitet daraufhin eine heilende Therapie ein. Aber hat er nicht versagt? Genauso ist das hier mit dem Compliance-System. Es bedurfte erst eines Hinweises von außen, damit überhaupt irgendetwas passiert ist. Das Compliance-System ist einfach nicht gelebt worden. Landtag Immerhin erkennen wir zwei Ursachen für dieses mittlere Desaster, Gier und Trägheit, auch wenn die Ursächlichkeit dieser ewigen Komponenten menschlichen Handelns nicht überrascht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
