Marco Schmitz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor einer entscheidenden Debatte über die Zukunft unseres Sozialstaats. Der Antrag der FDP-Fraktion, über den wir heute beraten, enthält Vorschläge, die auf den ersten Blick eine Veränderung des Status quo anstreben. Doch als CDU-Fraktion werden wir diesen Antrag ablehnen. Ich möchte Ihnen auch gerne darlegen, warum. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar wird die Union eine umfassende Reform der Grundsicherung im Rahmen der Agenda 2030 auf den Weg bringen. Diese Reform wird weitreichende Änderungen im Bereich der SGB-II-Leistungen umfassen, die viele der von der FDP geforderten Maßnahmen überflüssig machen. Denn wir werden das sogenannte Bürgergeld in der jetzigen Form abschaffen und stattdessen eine neue Grundsicherung einführen. Auch ich sehe es so: Wer arbeiten kann, der muss auch arbeiten. Wir wollen für diejenigen da sein, die tatsächlich Hilfe benötigen. Aus meiner Erfahrung als Geschäftsführer eines Jobcenters sage ich aber auch: Totalverweigerer gibt es in der Form nicht. Das muss man einfach deutlich sagen. (Beifall von Jule Wenzel [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Entweder bin ich in der Lage zu arbeiten bzw. arbeitsfähig, dann bin ich aber in der Tat so geschickt, dass ich es schaffe, regelmäßig zu Terminen zu gehen, um Leistungen zu erhalten. Oder aber ich habe so viele multiple Vermittlungshemmnisse, dass ich nicht in der Lage bin, zu arbeiten. Aber immer dieses Bild aufzumachen, es gebe Menschen der Totalverweigerung … Wer ein bisschen was auf dem Kasten hat, der bekommt auch seine Leistung. Die Union setzt nach wie vor auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Mit der Agenda 2030 schaffen wir ein System, das Menschen aktivieren will und Eigen-Landtag verantwortung stärkt. Unser Ziel ist es, die Menschen, die Unterstützung benötigen, so zu fördern, dass sie schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dabei stehen für uns Eigenverantwortung und Teilhabe im Mittelpunkt. Ja, wer ohne sachlichen Grund Termine nicht wahrnimmt oder Arbeitsangebote wiederholt verweigert, der muss mit konsequenten Leistungskürzungen rechnen. Aber natürlich werden wir niemanden auf null sanktionieren können – das war die Frage, die die Kollegin Teschlade eben gestellt hat –, weil es grundgesetzlich momentan nicht möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das festgelegt. Die Solidargemeinschaft kann aber trotzdem nur dann funktionieren, wenn sich alle entsprechend ihren Möglichkeiten einbringen. Arbeit muss sich lohnen. Mit der Reform der Grundsicherung wird sichergestellt, dass Anreize für Arbeit geschaffen und Missbrauch konsequent verhindert werden. Mit verbesserten Hinzuverdienstgrenzen und einer Reform der Transferentzugsraten schaffen wir Anreize, eine Arbeit aufzunehmen oder die Stundenanzahl zu erhöhen. Arbeit muss sich lohnen. KI-gestützte Prozesse und Automatisierungen sollen die Verwaltung entlasten und die Ressourcen für die Betreuung von Arbeitssuchenden freisetzen. Dies wird eine individuelle Unterstützung deutlich verbessern. Warum lehnen wir den Antrag der FDP ab? Die FDP adressiert wichtige Punkte, greift jedoch in der Umsetzung zu kurz. Unsere Ablehnung basiert auf folgenden Gründen: Die Jobcenter verfügen aktuell nicht über die Kapazitäten, alle Menschen im SGB-II-Bezug gleichermaßen zu betreuen. Es ist deswegen aus unserer Sicht notwendig, die Unterstützung auf diejenigen zu konzentrieren, die realistische Chancen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen benötigen andere, gezielte Ansätze, um eine Tagesstruktur zu entwickeln und langfristig wieder integriert zu werden. Das Grundprinzip des Forderns und Förderns muss dabei konsequent berücksichtigt werden. Soziale Arbeit beispielsweise in Form gemeinnütziger Tätigkeiten kann eine Möglichkeit sein, Menschen wieder eine Tagesstruktur zu geben und sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dennoch darf dies nicht als generelle Pflichtmaßnahme missverstanden werden. Vielmehr muss es eine individuelle Maßnahme sein, die dann entsprechend angepasst wird. Ein zentraler Punkt in der Diskussion wird sein, ob Menschen, die drei Stunden am Tag arbeiten können, auch weiterhin als voll vermittelbar gelten. Über diese Definition müssen wir uns austauschen – das muss die nächste Bundesregierung machen –, um 30.01.2025 zu schauen, wie Menschen den tatsächlichen Anforderungen an den Arbeitsmarkt gerecht werden können. Mit der Agenda 2030 werden wir einen zukunftsweisenden Weg gehen. Eine umfassende Reform des Sozialstaats wird sicherstellen, dass Ressourcen effizient eingesetzt und Chancen für alle geschaffen werden. Wir lehnen deswegen den Antrag der FDP ab und setzen auf eine nachhaltige Neugestaltung unseres Sozialstaates nach der Bundestagswahl. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und Jule Wenzel [GRÜNE] – Rodion Bakum [SPD]: Hat doch noch jemand geklatscht!)
