Anja Butschkau
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Regierungsfraktionen endlich Handlungsbedarf bei der Finanzierung und bei der Verbesserung der Eingliederungshilfe sehen. Landtag Denn trotz aller Verbesserungen, die das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung gebracht hat, sind alle Beteiligten doch nicht zufrieden. Die Kommunen und die Landschaftsverbände klagen über die steigenden Kosten, die Wohlfahrtspflege als Erbringer der Leistungen über die unzureichende Finanzierung und die betroffenen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen darüber, dass es ein enormer Kraftakt ist, Leistungen zu beantragen und zu erhalten. Gerade dieser Punkt ist nicht akzeptabel. Es besteht Handlungsbedarf. Da sind wir uns einig. Leider endet hier bereits unsere Einigkeit. Wir kennen das Spiel ja: Die Landesregierung erkennt ein Problem; die Lösung sollen aber andere liefern, als sei das Land für nichts zuständig. (Beifall von der SPD) So fordern CDU und Grüne, dass der Bund seinen Entlastungszuschuss an die Kommunen auf 10 Milliarden Euro verdoppeln soll. Schön und gut! Die Städte und Gemeinden können wegen ihrer chronischen Unterfinanzierung in Nordrhein-Westfalen wirklich jeden Euro gebrauchen. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit aber daran, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen erst gestern unsere beiden Anträge für eine nachhaltige Altschuldenlösung abgelehnt haben. Ebenso beharrlich weigern Sie sich auch, einen Beitrag zur Eingliederungshilfe zu leisten. Dabei tragen in der Mehrheit der deutschen Flächenländer die Länder immerhin 50 % der Kosten der Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen müssen die Kommunen die Kosten alleine tragen. Hieran wollen Sie auch mit diesem Antrag nichts ändern. Ein ausgestreckter Finger nach Berlin und drei verschämte Finger auf die Landesregierung! Meine Damen und Herren, Sie stehlen sich aus Ihrer Verantwortung. (Beifall von der SPD) Vielleicht erinnern Sie sich noch: Erst im Dezember wurde hier der Landeshaushalt beraten und verabschiedet. 3 Millionen Euro haben Sie in der Inklusion gekürzt – 3 Millionen, die für die Inklusion von Menschen mit Behinderung dringend gebraucht werden. Sie loben sich in dem Antrag für die gute Umsetzung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Einen Beleg dafür liefern Sie nicht. Das heißt, Sie verweisen auf unsere Große Anfrage zur Inklusion in NRW. Ich frage mich, ob Sie die überhaupt gelesen haben. Die Große Anfrage hat, weit entfernt von einer Erfolgsmeldung, vor allem die Versäumnisse offengelegt. Es ist erstaunlich, dass Sie gerade dieses Dokument als Erfolgsurkunde heranziehen wollen. Noch erstaunlicher ist dieses Selbstlob vor dem Hintergrund, dass die Selbsthilfeverbände erst am Dienstag einen Protestbrief veröffentlicht haben, weil 30.01.2025 die Landesregierung nur noch sogenannte 24+4- Wohneinrichtungen fördern möchte. Das ist kein Erfolg, liebe Kolleginnen von CDU und Grünen; das ist inklusionspolitisches Versagen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Sie wollen Transparenz über die Kosten in der Eingliederungshilfe schaffen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Transparenz ist gut, und ich lese das auch als Selbstkritik an den Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Ein guter Anfang! Es ist aber geradezu hilflos, dass Sie Ihre ganze Hoffnung auf Effizienzgewinne setzen. Bedarfe sind Bedarfe. Sie lassen sich nicht wegrationalisieren, sondern müssen gedeckt werden. Das gilt für den Fachkräftemangel, und das gilt für die Versorgung von Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten. Es ist völlig ausgeschlossen, diese Bedarfe allein durch Effizienzsteigerungen zu meistern. Viel wahrscheinlicher ist, dass sich hinter dem nebulösen Effizienzgerede am Ende nur weitere Einsparungen verbergen. Dazu passt, dass die Inklusionsbedarfe der Betroffenen in diesem Antrag keine Erwähnung finden. Uns wundert, dass der gerade schon erwähnte wichtige Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ auch hier kaum eine Rolle spielt. Wir wundern uns wirklich, warum der Antrag hier zur direkten Abstimmung gestellt wird. Eine Beratung in den Ausschüssen mit einer Anhörung von Betroffenenverbänden wäre doch wesentlich sinnvoller gewesen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich komme zum Schluss. Trotz der Untätigkeit der Landesregierung bei der Finanzierung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe werden wir uns angesichts der großen Finanznot unserer Kommunen einer Entlastung durch den Bund nicht entgegenstellen. Deshalb enthalten wir uns. – Herzlichen Dank.
