Thorsten Klute
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf ist aus Sicht der SPD-Fraktion notwendig, um das Krankenhausgestaltungsgesetz anzupassen. Mit der Änderung wird der Abmeldung von Krankenhäusern von der Notfallversorgung ein rechtlicher Rahmen gegeben. Die daraus resultierende Rechtssicherheit ist zu begrüßen. Zudem wird über den Gesetzesentwurf eine sinnvolle Regelung eingeführt, mit der bei Krankenhausinsolvenzen entsprechende Fördermittel so verteilt werden, dass Krankenhäuser die bestehende Versorgung weiterführen können und die erforderlichen finanziellen Mittel dafür erhalten. Insgesamt unterstützt die SPD-Fraktion diese Gesetzesänderung.
