Marco Schmitz
Die optimale stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ist nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die hohe Relevanz einer qualitativ hochwertigen und funktionalen Krankenhauslandschaft wurde uns in dieser Zeit allerdings besonders deutlich vor Augen geführt. Um auch zukünftig jederzeit handlungsfähig zu sein, bedarf es der Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes in der hier vorliegenden Form. Die damit geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen ermöglichen eine detaillierte Steuerung des Meldewesens der Krankenhäuser. Damit wird auf der einen Seite dem Problem bei Abmeldungen von der Notfallversorgung ein verbindlicher rechtlicher Rahmen geboten, auf der anderen Seite kann auf Krankenhausinsolvenzen besser reagiert werden – insbesondere auch im Hinblick auf bereits geleistete zweckgebundene Fördermittel. Die hier vorgelegten Änderungen und Ergänzungen wirken sich neutral auf den Landeshaushalt aus, und wir werden dem Entwurf zustimmen.
