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Ralf Witzel

FDP 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können mit dem vorliegenden Antrag zu keinem Zeitpunkt ernsthaft das Ziel verfolgt haben, in diesem Haus eine Zustimmung zu finden. Er ist schon rein von seinem Vokabular und den unzutreffenden Unterstellungen gegenüber politischen Wettbewerbern her eine absolute Provokation. Dabei geht es mir zunächst einmal nicht um das inhaltliche Anliegen, sondern schlicht um Ihre Herabwürdigung Andersdenkender. Sie schreiben in Ihrem Antrag, bei den selbst ernannten Demokraten würden alle Masken fallen. Sie sprechen von einem politmedialen Komplex mit hysterischen Reaktionen der Machthaber. Sie sagen, Eurokraten und das deutsche Allparteienkartell kämpften für mehr Zensur und Gängelei im Netz. Sie reden von dem politmedialen deutschen Establishment. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Abwegig?) Dann gipfelt Ihr Antrag in dem Vorwurf – ich darf das zitieren –: „Insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit, die durch das Internet und die Sozialen Netzwerke neue Stärke als essentielles Grundrecht in einer Demokratie gewonnen hat, ist dem in Deutschland herrschenden Parteienkartell und den verbündeten bisherigen ‚Gatekeepern‘ in der Medienwelt ein Dorn im Auge.“ Wenn das nicht Teil einer billigen politischen Propaganda ist, sondern Sie das ernsthaft glauben, dann leiden Sie unter Verfolgungswahn. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für die FDP-Landtagsfraktion kann ich Ihnen versichern: Der Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein zentrales Anliegen von uns. Ich vermute, das wird auch bei anderen Fraktionen hier im Haus der Fall sein, für die ich natürlich nicht sprechen kann. Wie ich bereits mehrfach an anderer Stelle ausgeführt habe, sehen auch wir durchaus einzelne Auswirkungen des Digital Services Acts kritisch. Darüber kann man auch kritisch debattieren. Man muss auch immer über Recht und Gesetz und dessen Weiterentwicklung kritisch debattieren. Eine ernsthafte Debatte über Freiheit und Grenzen der Betätigung in Social Media wäre deshalb im aktuellen Kontext durchaus wertvoll, auch europäisch und international. Genau deshalb ist es so schade, dass Sie an diesem Diskurs und einem sachlichen Austausch zu der Thematik ausweislich Ihrer Polemik im Antrag überhaupt nicht interessiert sind. (Beifall von der FDP) Landtag Sie schwächen damit das Anliegen, das Sie hier auf den Schild heben, und schaden der Sache der Meinungsfreiheit, indem Sie mit unhaltbaren Pauschalvorwürfen und grenzwertigen Vokabeln um sich schleudern, statt sich seriös zur Sache zu äußern. Die Frage der Plattformregulierung ist ernst genug. Grundsätzlich gilt für die FDP-Landtagsfraktion: Was in der analogen Welt an Äußerungen strafbar ist, sollte dies in gleicher Weise auch online sein. Der andere Verbreitungsweg von Nachrichten sollte grundsätzlich nicht zu einer anderen Bewertung von Äußerungen und Handlungen führen. In der analogen Welt strafbare Beleidigungen, Diffamierungen, üble Nachreden oder Drohungen dürfen nicht dadurch legalisiert werden, dass sie in Onlinemedien verbreitet werden. Umgekehrt gilt ebenso: Meinungsfreiheit darf auch nicht in Social Media beschnitten werden, nur weil sich auf einem digitalen Wege Nachrichten gegebenenfalls schneller und folgenreicher verbreiten können als analog. Insofern will ich, wenn ich auch zur inhaltlichen Substanz etwas sagen darf, Folgendes durchaus erwähnen, damit Sie mir nachher nicht mangelndes Problembewusstsein unterstellen: Es gibt Punkte, die wir auch im europäischen und internationalen Kontext zur Social-Media-Plattformregulierung werden diskutieren müssen. Da gibt es eine Debatte, die läuft. Das habe ich auch in einer der letzten Landtagsdebatten hier gesagt. Wir werden allein schon international mit Erwartungen konfrontiert werden, bezüglich derer wir für uns bewerten müssen, was der richtige Weg ist, den wir gehen. Es gibt durchaus auch Kritiker, die einzelne Punkte beim Digital Services Act kritisch sehen. Sie sagen, da bestehe die Gefahr des Overblockings, dass also legale Inhalte, die aber in unspezifischer Weise als schädlich oder problematisch betrachtet werden, von vorsichtigen Betreibern unterdrückt werden könnten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Deshalb sagen wir auch ganz klar: Kommunikationsregulierung darf nicht nach einem unklaren, generellen Risiko- und Präventionsansatz aus einer reinen Vorsichtsperspektive erfolgen. Das sind wichtige Fragen, die wir schon allein wegen der internationalen Debatte – schließlich sitzen die maßgeblichen Provider und Social-Media-Anbieter im Ausland – diskutieren müssen: Wie stellen wir uns zukünftige Netzpolitik vor? Dieser sachlichen Debatte wollen wir uns stellen. Wir sind bereit, ergebnisoffen auch das zu evaluieren, was die EU bislang auf den Weg gebracht hat. Dafür brauchen wir allerdings eine qualifizierte Diskussion, die von Seriosität und Ernsthaftigkeit geprägt ist. Schließlich ist das Thema wichtig genug. 29.01.2025 Mit dem Vokabular und den Pauschalurteilen, die Sie hier heute vorlegen, haben Sie sich für eine sachliche, vernünftige Debatte disqualifiziert. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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