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Matthias Eggers

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine funktionierende Demokratie. Demokratische Prozesse, demokratische Wahlen, unser aller demokratisches Zusammenleben sind ohne Meinungsfreiheit nicht denkbar. Meinungsfreiheit ist in unserem Grundgesetz in Art. 5 fest verankert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Und weiter heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Meine Damen und Herren, Zensur findet nicht statt. Das Grundgesetz ist absolut eindeutig. Die AfD verwechselt in ihrem Antrag Regeln bewusst mit Zensur. Demokratie braucht aber Regeln, und ohne Regeln gibt es keine Meinungsfreiheit. (Beifall von der CDU) Als jemand, der einst eine fundierte journalistische Ausbildung genossen hat, habe ich die Grundregeln journalistischer Arbeit verinnerlicht. An erster Stelle stehen die Achtung der Wahrheit, die Wahrung der Menschenrechte und die Verpflichtung zur wahrhaftigen Information der Öffentlichkeit. Informationen, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, müssen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden und müssen wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Informationen dürfen weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Informationen, Gerüchte oder Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen. Journalisten lernen, Informationen so zu recherchieren, dass auch unterschiedliche Meinungen in die Berichterstattung einfließen können. Quellen sind anzugeben und auch als solche zu kennzeichnen. Mir ist vollkommen klar: Diese Regeln können natürlich nicht vollständig verhindern, dass in der journalistischen Arbeit auch Fehler gemacht werden. Fehlinformationen sind menschlich. Menschen machen eben Fehler. Informationen werden falsch recherchiert, oder wichtige Informationen fehlen ganz einfach in der Berichterstattung. Klar zu unterscheiden sind Fehlinformationen aber von Desinformationen. „Desinformation“ heißt, dass gezielt falsche Informationen verbreitet werden. Empfänger sollen bewusst getäuscht werden. Um Landtag Desinformationen zu unterbinden, braucht es deswegen klare Regeln. Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten eklatant verändert. Das Social Web und allgemein zugängliche Social-Media-Plattformen ermöglichen es jedem, mit wenig Aufwand ohne große Hürden publizistisch tätig zu werden. Der klassische Gatekeeper, wie wir es aus der Kommunikationswissenschaft kennen, existiert quasi nicht mehr. Soziale Medien helfen, uns mit anderen zu verbinden, Informationen in unglaublich kurzer Zeit zu finden und sie mit anderen zu teilen. Das schafft Räume für Debatten, Engagement und Beteiligung. Jetzt kommt jedoch das Aber: Es schafft leider auch Raum und Reichweite für Desinformation, Hass und Hetze. Journalistische Standards lassen sich auf Social-Media-Plattformen nicht verwirklichen. Wenn jedoch Standards für die dort Aktiven nicht greifen können, dann muss zumindest die Verantwortung der Plattformanbieter eingefordert werden. Die Anbieter der Plattformen sind aufgefordert, Hass und Hetze und insbesondere demokratiefeindliches Handeln zu unterbinden. Der Digital Services Act der Europäischen Union ist hierfür eine gute Grundlage. Betreiber von Social-Media-Plattformen sind aufgefordert, Hass sowie volksverhetzende und demokratiefeindliche Äußerungen zu unterbinden und diese zu löschen, wenn es notwendig ist. Das gilt insbesondere auch für internationale Tech-Konzerne. Auch wenn sich diese im außereuropäischen Ausland befinden, müssen sie sich an europäisches Recht halten. Dazu zählt insbesondere auch, dass Algorithmen, die bewusst entwickelt worden sind, um hetzerische, diskriminierende oder demokratieschädliche Inhalte zu verbreiten, verboten werden können. Bewusst manipulative Desinformation muss unterbunden werden. Wenn Verbote nicht vollständig greifen, müssen die technische Auslegung und die Vorgehensweise dieser Algorithmen zumindest transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Der Einfluss ausländischer Interessen auf demokratische Wahlen in Europa muss verhindert werden. Dies gilt insbesondere für Anbieter von Social-Media-Plattformen, die aktiv Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse im Vorfeld von Wahlen nehmen. Dabei ist es ganz egal, aus welcher Richtung sie kommen. Meine Damen und Herren, der Antrag der AfD folgt dem uns allen bekannten Muster – wir konnten es hier auch gerade wieder hören –: Die AfD gibt vor, die Meinungsfreiheit schützen zu wollen. In Wahrheit missbraucht die AfD allerdings das Recht auf Meinungsfreiheit, um ihre Desinformationen zu verbreiten. (Beifall von der CDU) 29.01.2025 Sie tut dies, um unsere demokratische Grundordnung zu zerstören. Das lassen wir ihr nicht durchgehen. Die Feindbilder sind ganz klar: Staatliche Institutionen, das immer wieder von ihr sogenannte genannte Parteien- und Medienkartell und insbesondere Journalisten, Medienschaffende und gerade der verhasste öffentlich-rechtliche Rundfunk werden von der AfD angegangen. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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