Christof Rasche
Herr Minister, das war die Frage. Bitte. Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Lieber Herr Witzel, ich habe nicht als Kernargument gesagt, dass das rechtswidrig sei, sondern schlicht gesagt, dass es keine kluge Regulierung wäre. Ich glaube, dass das, was jetzt im Staatsvertrag vorgesehen ist, der Sache angemessener ist und uns im Übrigen die Chance gibt, es für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ganz Deutschland zu regeln. Das ist ein großer Mehrwert. Der WDR ist der größte ARD-Sender. Er gehört zu den größten Sendeanstalten europaweit. Ich glaube, dass wir den Interessen dieses Senders eher mit einer Regelung entsprechen, die deutlich weniger als jetzt, aber immer noch ein Gehalt vorsieht, mit dem es uns gelingt, Spitzenkräfte für diese Funktion zu gewinnen. Ich glaube im Übrigen, dass die Regelungen in den anderen Ländern der dortigen Rechtslage entsprechen. Davon gehe ich aus. Wir haben uns in der Beratung unter den Ländern die Regelungen in anderen Ländern sehr intensiv angeschaut. Sie können sich vorstellen, dass die Vertreter der anderen Länder in der Rundfunkkommission ihre Regelung jeweils vorgestellt haben. Da die Vorstellungen im Länderkreis aber sehr weit auseinandergingen, war das die Lösung, auf die wir uns für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigen konnten. Aus meiner Sicht ist sie auch eine sachgerechte. Florian Braun hat eben bereits geschildert, dass allein die Diskussion darüber – deswegen sage ich ja: berechtigtes Anliegen – dazu geführt hat, dass noch vor Inkrafttreten des Staatsvertrags beim WDR zum Intendantenwechsel der Verwaltungsrat gehandelt und einen Vertrag zugrunde gelegt hat, der nennenswert unter dem liegt, was der letzte Intendant verdient hat, und im Übrigen auch für die Nebenverdienste und für die Versorgung deutlich strengere Regeln vorsieht. Das ist doch das Anliegen, das wir verfolgen wollen, ohne dass wir uns dabei zu sehr bei der Auswahl von Führungskräften beschneiden. Diese Balance hinzubekommen, scheint mir im Staatsvertrag besser gelungen als in diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
