Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir haben uns in der Vergangenheit, in den letzten Jahren in unterschiedlichen Rollen immer die nötige Ernsthaftigkeit in der rundfunkpolitischen Debatte unterstellt. Daran habe ich bei Ihnen nie gezweifelt, auch wenn wir nicht in jedem Punkt immer einer Meinung waren. Ich will deshalb ausdrücklich einen Punkt thematisieren, der zu dem Ende Ihrer Ausführungen passt. Ihnen ist bekannt, dass in mehreren anderen Bundesländern CDU-Landtagsfraktionen und Landesregierungen mit CDU-Beteiligung, die also Ihr Parteibuch haben, genau den Weg gegangen sind, den die FDP vorschlägt, nämlich Bezug entweder auf die höchste Stufe der Richterbesoldung oder die höchste Stufe der B-Besoldung zu nehmen. Ich habe Ihnen Bundesländer genannt, in denen das mit CDU-Verantwortung geschehen ist. Ich vermute mal, dass die das nicht gemacht haben, weil das rechtswidrig ist. Im Falle des Saarlands haben sie es sogar unter Beteiligung des Landesrechnungshofs getan, wie Ihnen sicherlich bekannt ist. Wenn das ein Weg ist, den in mehreren anderen Bundesländern in den letzten Monaten die CDU gegangen ist, warum soll das dann für Nordrhein-Westfalen nicht ein diskutables Modell sein?
