Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt nach dieser Debatte eigentlich nicht mehr viel zu dem Thema zu sagen. Schon im Juli des letzten Jahres – als hier im Plenum zum ersten Mal über diesen Antrag beraten worden ist – habe ich ausgeführt, dass und warum dieser Gesetzentwurf der FDP aus meiner Sicht keinen Mehrwert hat. Der Gesetzentwurf wiederholt hinlänglich bekannte Forderungen, die wir allerdings im Rahmen des Reformprozesses des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Länder deutlich akzentuierter, differenzierter und, wie ich meine, rechtssicherer aufgegriffen haben. Ich will voranstellen, dass es richtig ist, sich mit dem Thema „Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zu befassen. Das Anliegen, das die FDP Landtag vorträgt, ist also berechtigt. Es geht dabei um einen angemessenen Umgang mit Beitragsgeldern und damit letztendlich auch um Akzeptanz für einen pflichtfinanzierten Rundfunk. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es! Ganz genau!) Die Dimension muss man vor Augen haben, wenn man das Thema diskutiert und darf es nicht einfach als Populismus abtun. Es ist ein berechtigtes Thema. Das ist der Grund, aus dem wir im Rahmen des Reformprozesses auch bei diesem Thema gehandelt haben. Wir haben das Thema im Reformstaatsvertrag der Länder aufgegriffen und einen konkreten Vorschlag gemacht, der nun in die Beratung einkehren wird. Florian Braun hat das eben ausgeführt. Die Anstalten werden demnach angehalten, ein nachvollziehbares Vergütungssystem für außertariflich Beschäftigte zu entwickeln. Die Höhe der Vergütung soll dabei jeweils im Verhältnis zu Aufgaben und Verantwortung stehen. Sie soll sich am öffentlichen Sektor orientieren, auch Versorgungsleistungen werden einbezogen. Diese sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aktivgehältern stehen. Das alles sind Dinge, die früher so im System nicht gegeben waren. Insofern ist es ein berechtigtes Anliegen, darüber zu sprechen. Das Kabinett hat in dieser Woche dem Staatsvertrag zugestimmt. Insofern wird er bald dem Landtag zur formalen Vorunterrichtung zugeleitet. Damit wird er auch Gegenstand der Beratung hier im Hohen Haus. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP greift dieser Regelung vor, die anders als der FDP-Entwurf für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten soll, was aus meiner Sicht gerade bei einem solchen Thema richtig ist. Einen Alleingang für den WDR braucht es wahrlich nicht. Mehr noch glaube ich sogar, dass ein solcher Alleingang vorweg die staatsvertragliche Vorgabe verwässern, in Teilen sogar kontrakarieren würde. Das zeigt auch das Ergebnis der Ausschussberatung. Dieses kann man, wie wir alle wissen, immer unterschiedlich lesen. Ich nehme drei Punkte aus der Ausschussberatung mit, und zwar erstens, dass der Ansatz einer schlichten Deckelung zu kurz greift und nicht wirklich überzeugt, denn auch nach Ansicht der KEF ist ein angemessener Bezugspunkt der öffentliche Sektor und eben nicht die Landesbesoldungsordnung. Zweitens fehlt in dem Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel, die erforderlich wäre, um berechtigte Ausnahmen zu machen und damit im Übrigen auch die Regelung rechtssicherer machen würde. Drittens bleibt der Entwurf zu ungenau. Er sieht eine Analogie zur Landesbesoldungsordnung B vor, ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte dafür zu liefern, warum es ausgerechnet diese Analogie sein soll. Das sind nur drei Punkte aus der Ausschussberatung, 29.01.2025 die wir als Landesregierung mitnehmen und die uns in unserer Auffassung bestärken. Ich bleibe dabei, dass das Anliegen berechtigt war und Handeln angezeigt war und ist. Mit dem Reformstaatsvertrag stellen wir aber bereits die richtigen Weichen für eine angemessene Vergütung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das wird dem WDR und dem System insgesamt zu mehr Akzeptanz verhelfen. An die FDP und an Ralf Witzel gerichtet möchte ich sagen: Ihre Stimme ist in der rundfunkpolitischen Diskussion wichtig. Umso wichtiger wäre es, dass hier keine Symbolpolitik mit dem Schriftzug „FDP“ betrieben wird, sondern ernsthafte Anträge zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
