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Ralf Witzel

FDP 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt mit seiner Grundversorgung an Information, Kultur und Bildung eine wichtige Rolle für unser Land wahr. Er bietet ein Angebot auch in den Feldern, die für die Gesellschaft bedeutsam sind und die durch werbefinanzierte private Veranstalter allein nicht hinreichend abgedeckt werden. Deshalb wird seine Existenz durch das Bundesverfassungsgericht geschützt und gesichert. Zugleich aber sollte sich jeder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in der Landespolitik stets bewusst sein: Die Veranstaltung zahlen die Beitragszahler nicht auf Basis von Freiwilligkeit, sondern aufgrund einer staatlich normierten Pflicht. Und das verpflichtet alle Beteiligten zu Kostendisziplin und zu vorbildlichem Handeln, um die Akzeptanz nicht zu verlieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist bereits heute mit einem Finanzvolumen von über 10 Milliarden Euro der teuerste weltweit. Einem Großteil der Zahlungspflichtigen sind die Rundfunkbeiträge bereits heute zu hoch. Sie erwarten zu Recht nicht nur einen Schutz vor zukünftigen Erhöhungen, sondern auch einen Pfad für eine erkennbare Absenkung durch Konzentration auf eine Grundversorgung, die diesen Namen auch verdient. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, hat unlängst in ihrem Bericht moniert, dass die Personalkosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu hoch seien, was insbesondere auf den zahlreichen Führungsebenen fragwürdig sei, und realistische Vergleichsmaßstäbe vermissen ließen. Das haben Sie gerade nicht erwähnt, Herr Kollege Braun, sondern nur einen Teilaspekt herausgegriffen. Wer Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen des Gesamtsystems will, die naturgemäß auch an Besitzständen rütteln, muss an der Spitze anfangen. In den Landesrundfunkanstalten müssen daher nach unserer Auffassung die Intendanten selbst mit gutem Beispiel vorangehen und adäquate Erwartungen an Landtag die eigene Honorierung haben. Natürlich sind Einsparungen bei der Vergütung der Intendanz vom Volumen her ungeeignet, die Kostenexplosion im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stoppen – das hat auch niemand behauptet –, sie bewegen sich nämlich nur im Promillebereich der gesamten Aufwendungen. Die Argumentation ist aber eine andere: Es geht um die Signalwirkung der Vergütung der Intendanz. Diese ist von hoher symbolischer Bedeutung sowohl für die Pflichtbeitragszahler als auch für die Einsparungs- und Reformbereitschaft im Innern der Rundfunkanstalt WDR. Die Vorbildfunktion der Spitze prägt die Kultur des Hauses. Die Veränderungsbereitschaft, die man innerhalb der eigenen Senderorganisation erwartet, muss von der Spitze vorgelebt werden. (Beifall von der FDP) Die Sachverständigenanhörung hat daher verschiedene Argumente für die vorgeschlagene Reform geliefert. Professor Dr. Justus Haucap hat eindrucksvoll deutlich gemacht, dass innere Überzeugung und intrinsische Motivation für den Willen zur Senderleitung entscheidend sein sollten und nicht die Aufsicht auf Spitzeneinkommen dominieren dürfe. Er hat eindrucksvolle Beispiele genannt: Warum soll der Leiter einer Rundfunkanstalt besser bezahlt werden als höchste Bundesrichter oder die Leiter fundamental wichtiger Bundesbehörden wie dem Bundeskartellamt oder der Bundesnetzagentur? Er hat ein eindrucksvolles Plädoyer dafür gehalten, dass man für diese verantwortliche Aufgabe für die Allgemeinheit mit ihren Gestaltungsmöglichkeiten brennen sollte und nicht vor allem für ein Spitzengehalt. Auch für die FDP-Landtagsfraktion ist objektiv unverständlich, warum die Führungsspitze der öffentlichrechtlichen Anstalt WDR höher vergütet werden sollte als der Ministerpräsident desjenigen Landes, für das die Anstalt zuständig ist. Ein objektiver Maßstab für die Vergütungshöhe ist nach unserer und auch nach Auffassung anderer Bundesländer in der B-Besoldung zu finden. Für die FDP-Landtagsfraktion ist daher klar: Die höchste Kategorie der B-Besoldung sollte zugleich auch der Oberdeckel für die Intendantenvergütung sein. (Beifall von der FDP) Bei aller Sympathie – das meine ich ganz ernst – für die neue Intendantin Frau Dr. Vernau – auch sie hatte vorher jahrelang eine Führungsfunktion beim WDR inne, sonst wäre sie nicht in diese Funktion gewählt worden – zeigen die zurückliegenden Besetzungen beim WDR über Jahrzehnte, dass externe Manager nicht mit Spitzengehältern angelockt werden müssen. Sie haben ohnehin keine Chance, vom Rundfunkrat in diese Funktion gewählt zu werden. (Florian Braun [CDU]: Wie war das denn dann bei der Wahl zur Verwaltungsdirektorin? Völlig verkürzt; das wissen Sie selbst!) 29.01.2025 Als Intendanten oder Intendantinnen mehrheitsfähig sind in den vorhandenen Strukturen stets nur Führungskräfte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das zeigt die jahrzehntelange Erfahrung. Ein Letztes, Herr Kollege Braun, da Sie hier rechtliche Bedenken geäußert haben: (Florian Braun [CDU]: Das hat der Professor Coelln getan und nicht ich!) In verschiedenen anderen Bundesländern haben SPD- und CDU-Landtagsfraktionen genau das gemacht, was die FDP in diesem Gesetzentwurf vorschlägt – im Saarland, in Brandenburg, in Berlin, da waren auch Ihre Parteifreunde mit dabei; die hatten alle nicht Ihre Bedenken. (Florian Braun [CDU]: Haben Sie überhaupt zugehört? Das habe ich klar formuliert!) Die sind als Vorbilder gestartet und haben das auf den Weg gebracht. Nordrhein-Westfalen könnte diesen Schritt mitgehen, (Florian Braun [CDU]: Brauchen wir ja gar nicht mehr!) wenn Sie dem nicht im Wege stehen würden. Wir werben noch einmal dafür. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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