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Ina Blumenthal

SPD 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Als SPD-Fraktion betrachten wir die Diskussion um die Vergütung der Intendanz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtig und auch als notwendig. Transparenz, Fairness und ein verantwortungsvoller Umgang mit Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger sind Grundpfeiler des Vertrauens in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – heute dringender denn je. Es war allerdings durchaus bemerkenswert, dass die FDP kurz vor der Sommerpause diesen Antrag auf die Tagesordnung gebracht hat, wir dazu auch eine Anhörung durchgeführt haben und heute hier wieder darüber sprechen. Warum ist das bemerkenswert? Weil wir in Nordrhein-Westfalen bereits Vorreiter in Fragen der Transparenz bei Intendantengehältern sind. Die Reformansätze – zuletzt noch einmal beschlossen – und mit Frau Dr. Katrin Vernau die Wahl einer neuen, reformorientierten Intendantin, die Erfahrung sowohl innerhalb des WDR als auch außerhalb des WDR hat, sind klare Zeichen dafür, dass wir uns in NRW ganz aktiv mit den Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen. In aller Konsequenz übrigens. Die zentrale Frage bleibt natürlich: Was ist eigentlich ein angemessenes Gehalt für Spitzenpositionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? – Um es klar zu sagen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein privates Unternehmen. Seine Aufgaben gehen weit über Gewinnmaximierung hinaus und umfassen eben auch eine demokratische Verantwortung sowie die Wahrung von Meinungsvielfalt. Sachlich muss diese Diskussion, wie alle Diskussionen in diesem so hart umkämpften Bereich, natürlich geführt werden. Populismus können wir als Parlament 29.01.2025 uns in diesen Zeiten noch weniger leisten. Die Sachverständigen in unserer Anhörung haben dazu ganz wertvolle Impulse gegeben. Professor Dr. von Coelln betonte, dass eine zu starre Deckelung des Gehalts wettbewerbsrechtliche und verfassungsrechtliche Risiken berge. Er verwies darauf, dass die Konkurrenzfähigkeit des WDR durch solche Regelungen beeinträchtigt werden könnten, insbesondere im Vergleich zu privaten Sendern. Professor Dr. Haucap wies darauf hin, dass Spitzenpositionen im öffentlichen Sektor Menschen mit intrinsischer Motivation anziehen sollten. Ein Gehaltsdeckel könnte hier ein Signal für mehr Bescheidenheit und Verantwortung setzen. Als SPD-Fraktion teilen wir die Ansicht, dass die Diskussion um Gehaltshöhen nicht isoliert geführt werden darf. Die KEF hat in ihrem Reformvorschlag zu Recht gefordert, dass sich die Gehaltsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am öffentlichen Dienst orientieren. Gleichzeitig müssen Unterschiede in Verantwortung und Aufgabenbereich natürlich berücksichtigt werden. Wir erkennen die Bedeutung einer angemessenen Vergütung, die den Anforderungen an die Leitung einer Institution wie dem WDR gerecht wird, an. Die Leitung eines solch komplexen Hauses mit mehreren Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer Vielzahl journalistischer Formate und einer zentralen Rolle für die demokratische Meinungsbildung erfordert eben besondere Kompetenzen und verdient auch eine angemessene Honorierung. Dennoch: Angemessenheit darf nicht mit Überhöhung verwechselt werden. Wir begrüßen den Reformwillen und die Diskussion um die Anpassung in den Gehaltsstrukturen. Doch ein isolierter Ansatz wie der vorliegende Gesetzentwurf der FDP greift aus unserer Sicht zu kurz. Er birgt das Risiko, zu stark in die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzugreifen, und erschwert aus unserer Sicht auch die Gewinnung von Spitzenkräften. Wir setzen stattdessen auf länderübergreifende und ausgewogene Reformen, die sowohl Transparenz als auch Verantwortlichkeit fördern. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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