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Christof Rasche

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Jetzt folgt für die Landesregierung Ministerin Ina Scharrenbach. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diese Antragsinitiative am heutigen Tag. Ich begrüße es auch sehr, dass sie in die Beratung geht. Das sage ich ausdrücklich, und zwar vor folgendem Hintergrund. Sie wissen, dass ich vor gut einem Jahr auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer dafür geworben habe, in die Diskussion darüber einzutreten, wie wir mit Bestandsgebäuden umgehen. Die Architektenkammer hat die Zeit genutzt und beim diesjährigen Neujahrsempfang gesagt, dass sie eine Oldtimer-Regelung will. Das ist wichtig. Deswegen ist es auch wichtig, dass diese Debatte in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht wird. Ganz so trivial, wie es sich im Marketing-Deutsch anhört, ist die Umsetzung letztlich nicht. Die ein oder andere Architektin und der ein oder andere Architekt haben mir gesagt, dass diese Regelungen der früheren Jahrzehnte bis hin zu den Zeitpunkten, an denen es eigentlich gar kein Bauordnungsrecht in der formalisierten Form gab, wie wir es heute kennen, schon eine Herausforderung seien. Wenn Sie sich mit der Regelung aus Niedersachsen, die ich hier schon häufiger zitiert habe – § 85a der niedersächsischen Bauordnung –, auseinandersetzen, dann werden Sie wissen, dass die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen nur noch das Bauplanungsrecht prüfen und dass alles, was im Bestand zwischen Bauherrschaft und Entwurfsvorlagenberechtigten stattfindet, vertraglich vereinbart wird. Das heißt: Hierbei geht es wieder um die klassische Haftungsfrage, die uns so häufig bewegt. Deshalb ist es gut, dass die regierungstragenden Fraktionen diese Fragestellung in den Landtag einbringen und dass sie hier angehört und sich dazu ausgetauscht wird, denn daraus erhoffen wir uns wesentliche Erkenntnisse. Insofern ... (Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE]) – Vielen Dank, Herr Klocke. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Wahrscheinlich haben die klatschenden Abgeordneten dafür Sorgen getragen, dass der Antrag im Landtag angehört wird. Darüber freue ich mich. Wenn wir hier zu einer Regelung kommen, wirkt das natürlich nicht nur auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau, sondern auch auf den frei finanzierten. Wir sind immer dafür eingetreten, nicht nur Regelungen zu finden, die für die Bauvorhaben gelten, die mit einer Landesbezuschussung oder mit einem Landtag Landesdarlehen ausgestattet werden, sondern es muss auch für den frei finanzierten Wohnungsbau gelten. Das ist die Aufgabenstellung. Zu den Einkommensgrenzen bei Genossenschaften und Baugruppen: Herr Abgeordneter Watermeier, Sie haben gesagt, da habe sich seit 2022 gar nichts getan. Das stimmt so nicht. Würden Sie die Förderrichtlinien im öffentlichen Wohnungsbau verfolgen, würden Sie merken, dass durchaus schon Änderungen in der Vergangenheit stattgefunden haben. Auch werden durch die Abgeordneten selbst immer wieder Fälle vorgetragen, bei denen an der einen oder anderen Stelle die Unterstützung von Genossenschaften oder Baugruppen über die öffentliche Wohnraumförderung nicht geklappt hat, was wir daraufhin prüfen. So muss es letztendlich auch sein, dass wir als Regierung, wenn Sie sagen, dass da etwas in der Praxis nicht funktioniert, gucken, warum es nicht funktioniert und wo es letztendlich Verbesserungsoptionen gibt. Das ist im besten Sinne eine Zusammenarbeit des Hohen Hauses mit der Regierung zur Unterstützung des gemeinsamen Ziels, das Wohnungsangebot auszuweiten. Was die Einbringung von Landesliegenschaften angeht: Es ist richtig, dass hier ein Prüfauftrag erteilt wurde. Sie wissen, dass wir bei uns im Hause das sogenannte Landesliegenschaftsmanagement aufbauen und auch aufgebaut haben und dass insofern auch Fragestellungen zur Übertragung von Immobilien in das für Bau zuständige Ministerium anstehen. In diesem Zusammenhang müssen wir gucken, was wir mit diesen Immobilien machen. Inwieweit sind die verwertbar oder auch nicht verwertbar? Deswegen darf und muss man diesen Punkt entsprechend prüfen. Deshalb ist das hier sehr klug in die Antragslage aufgenommen worden. Bei dem Punkt „Anpassung der kommunalrechtlichen Vorschriften“ bin ich sehr gespannt darauf, was bei der weiteren Befassung der Ausschüsse möglicherweise noch an ergänzenden Regelungen letztendlich gefordert wird. Zur Unterstützung der Gründung von kommunalen Wohnungsbaugenossenschaften: Das tun wir. Wir haben gerade aktiv eine interkommunale Wohnungsbaugenossenschaft mit Finanzmitteln ausgestattet, damit sie sich gründen kann, weil in dem Raum, in dem es diese interkommunale Genossenschaft geben wird, de facto kein privater Bauträger da ist, der mietpreisgebundenen Wohnraum errichtet. Deswegen haben wir in dem Fall gezielt in dem Raum eine Genossenschaftsgründung unterstützt. Sie merken: Sie sind wie immer bei der CDU-Grünen-Landesregierung gut aufgehoben. Dieser Antrag unterstreicht das noch einmal deutlich und wird wichtige Erkenntnisse für die weitere Ausgestaltung der Wohn-29.01.2025 raum- und Baupolitik im Land Nordrhein-Westfalen liefern. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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