Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir durchleben – daran besteht kein Zweifel – seit Jahren eine gefährliche Wohnungsnot. Der Antrag der Regierungsfraktionen, sozialorientiertes Wohnen zu stärken, kommt spät, doch besser spät als nie, sollte man meinen. Über die Linderung sozialer Nöte beim Wohnen zu sprechen, ohne die sinkende Wohneigentumsquote auch nur mit einer Silbe zu erwähnen, grenzt aber an Realitätsverweigerung. (Beifall von der AfD) 29.01.2025 Gerade vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten Studie des Pestel Instituts, in der klar herausgearbeitet wird, dass das Wohneigentum ein ungemein wichtiger Beitrag zur persönlichen Alterssicherung ist und dass Eigentümer, die im Alter keine Miete mehr zahlen müssen, steigende Betriebs- und Energiekosten deutlich besser wegstecken können, gerade weil NRW bei der Eigentumsquote mit sinkender Tendenz noch unter dem Bundesdurchschnitt liegt und gerade weil wir mehr Vermögensaufbau für die breite Mitte, für die sogenannten Schwellenhaushalte, bräuchten, wäre im sozialen Interesse deutlich mehr drin gewesen. Ideologisch gesehen ist dieser Antrag eher grün als schwarz. Die frei finanzierte Wohnungswirtschaft kommt darin schlicht nicht vor. Dass auch Privatinvestoren sozial orientiert handeln, sie Sozialwohnungen bauen und Sozialwohnungen auch selbst genutzt sein können, schien für die Antragsteller fernab des Vorstellbaren zu sein. Dieser Antrag rückt ausschließlich die kommunalen Wohnungsunternehmen und die Genossenschaften in den Fokus. Das reicht nicht zur ganzheitlichen Bekämpfung der Wohnungsnot, für die wir insbesondere mehr Neubau brauchen. Die von der AfD immer wieder vorgebrachte Kritik an der kontinuierlichen Zunahme baulicher Standards wird immerhin zugestanden, denn natürlich treiben diese die Baukosten in die Höhe und erschweren viele so dringend benötigte Bauprojekte. Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Sie von der Landesregierung insbesondere prüfen möchten, welche weiteren, insbesondere bauordnungsrechtlichen, Erleichterungen mit Blick auf die Modernisierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien geschaffen werden können. Es wäre der Sache allerdings dienlich gewesen, wenn Sie das schon vor und nicht erst nach der jüngsten Novelle der Landesbauordnung geprüft hätten. Dann wäre dieser nett klingende Prüfauftrag etwas verbindlicher, wenn nicht sogar glaubwürdig gewesen. Ich komme zu Ihrer Idee der Konservierung des bauordnungsrechtlichen Zustandes zum Errichtungszeitpunkt bei Modernisierungen. Bei größeren Umbauten oder Eingriffen in die Gebäudestruktur soll der Genehmigungsfähigkeit ein historischer Rechtsstand zugrunde gelegt werden. Hierbei bin ich auf die Einschätzung der Fachpraxis in einer etwaigen Anhörung wirklich gespannt. Diese Idee wirkt unausgereift und ist Kommunalbeamten kaum zuzumuten. Im Einzelfall den historischen Rechtsstand zu rekonstruieren, ist in vielen Fällen – man denke an ganz alte Häuser – kaum bis gar nicht möglich. Dieses Vorhaben erzeugt einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit bei den Bauherren. Es drohen Ungleichbehandlung und Willkür. Hinzu kommt – das ist der springende Punkt –: Das Gebäudeenergiegesetz und der ganze Wust an Landtag bautechnischen DIN-Normen gelten weiterhin. Da muss man ansetzen, ergänzt um digitale Bauanträge und standardisierte Genehmigungsverfahren, um wirklich Bewegung in die Zahl der Modernisierungen zu bekommen. Den Kern Ihres Antrags bildet die von Ihnen eng gefasste sogenannte sozialorientierte Wohnungswirtschaft. Darunter verstehen Sie kommunale Gesellschaften und Genossenschaften, die – Zitat – „nicht gewinnorientiert sind, sondern vor allem ihren […] Mietern bzw. […] Genossen preiswerten Wohnraum – möglichst zur Kostenmiete – zur Verfügung stellen“. Ich meine: Das ist eine ziemlich romantische Vorstellung von der kommunalen Wohnungswirtschaft, denn tatsächlich steht sie im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Auch die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen zum Teil Gewinne an ihre Eigentümerkommunen ausschütten. Auch sie sind für Investitionen in Neubau und Bestand auf Selbstfinanzierung aus den laufenden Mieteinnahmen angewiesen. Das genossenschaftliche Wohnen als dritte tragende Säule neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohneigentum basiert auf der Idee der Selbsthilfe und Selbstverantwortung; Membership Value statt Shareholder Value. Oder um es mit den Worten von Hermann Schulze-Delitzsch, einem der Gründerväter des deutschen Genossenschaftswesens, zu sagen: „Indem wir die Selbsthilfe, die Betätigung der eigenen Kraft, die Verantwortlichkeit für das eigene Geschick als Wirtschaftsprinzip proklamieren, stehen wir mitten in der Gesamtheit für die großen Aufgaben unserer Zeit.“ Die Teilhabe an Wohnungsgenossenschaften als Unternehmensform, in der jeder den gleichen Einfluss auf die Belange seiner persönlichen Wohnsituation hat, auch für Einkommensschwächere zu erleichtern, findet unsere große Zustimmung. Wir sagen Ja zur Selbsthilfe, gerne ergänzt um maßgeschneiderte Förderung oder abweichende Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung. (Beifall von der AfD) Dieser Antrag birgt neben vielen unverbindlichen Prüfaufträgen – es ist schon genug zur Sprache gekommen – also auch gute Ansätze. Er begünstigt allerdings bestimmte Anbietergruppen zu einseitig, fokussiert sich zu sehr auf den Bestand und geht bei den Bauvorschriften und auch beim Thema „Mobilisierung von Bauland“ aus unserer Sicht nicht weit genug, um „die großen Aufgaben unserer Zeit“ – um bei Schulze-Delitzsch zu bleiben – zu bewältigen. Einer weiteren Vertiefung im Ausschuss sehe ich gespannt entgegen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 29.01.2025
