Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt ist insbesondere in den Schwarmstädten und Ballungsräumen eine drängende soziale Herausforderung. Die angespannte Situation verschärft sich seit Jahren, weil nicht genug Wohnungen gebaut wurden und werden. Wir diskutieren auch hier im Hohen Hause immer wieder, wie wir diesen Herausforderungen mit unterschiedlichen Instrumenten Rechnung tragen können. 29.01.2025 Angesichts des allseits zu Recht beklagten Wohnungsmangels und den sich daraus insbesondere im unteren und mittleren Preissegment ergebenden Problemen müssen wir alle vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit prüfen. Vor diesem Hintergrund ist mit Blick auf den Antrag festzustellen, dass die Herausforderungen am Wohnungsmarkt zutreffend beschrieben sind. Das gilt ebenso für die Bedeutung der Bestandsimmobilien, weil die Flächen für Neubauprojekte oftmals ebenfalls Mangelware sind. Zum Stichwort „Landesflächen“ wurde gerade schon einiges Richtige von dem Kollegen Watermeier gesagt. Auch die Bedeutung der öffentlichen Wohnraumförderung inklusive der Beratungsleistung will wohl niemand in diesem Hause kleinreden. Aber auch mir ging es so wie dem Kollegen Watermeier. Als ich die acht Prüfaufträge las – allesamt übrigens aus bereiten Mitteln zu finanzieren –, habe ich doch aufgehorcht, war ein bisschen verwundert und habe gedacht: Na ja, also darüber diskutieren wir jetzt schon etwas länger. – Der Hinweis auf den Koalitionsvertrag 2022 ist gerade schon erfolgt. Wo sind denn die konkreten Maßnahmen? Ich will überhaupt nicht sagen, dass ich das, was in dem Antrag an Prüfaufträgen vorgeschlagen wird, nicht spannend finde und dass da nicht durchaus eine Weiterentwicklung in der ganzen Diskussion erkennbar ist. Es wäre aber in der Tat noch viel besser gewesen, wenn wir heute schon über Ergebnisse dieser Prüfaufträge hätten diskutieren können, die offensichtlich von der Ministerin schon längst antizipiert wurden. Denn wenn man ihren öffentlichen Reden lauscht, dann stellt man fest, dass diese Prüfungen nicht nur längst laufen, sondern möglicherweise schon in Abschlussnähe sind und wir uns im Parlament in Bälde mit konkreten Maßnahmen auseinandersetzen können. Aber geschenkt! Seitens der Bau- und Wohnungswirtschaft werden insbesondere politische Baunebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, überzogene energetische Vorgaben oder komplizierte Genehmigungsverfahren als Treiber der hohen Baukosten benannt. Im Antrag findet sich zu diesen Punkten immerhin ein, wie ich finde, spannender und richtiger Auftrag für eine bauordnungsrechtliche Erleichterung, die mit der aus Niedersachsen bekannten sogenannten Oldtimer-Regelung vergleichbar ist. Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Regelung dazu beitragen wird, Umbaukosten zu senken und Investitionen in die Modernisierung und in den Ausbau von Bestandsimmobilien wieder attraktiver zu machen. Dadurch können mehr und vor allen Dingen bedarfsgerechte Wohnungen entstehen. Die bisherigen öffentlichen Ankündigungen der Ministerin zu dieser Oldtimer-Regelung – wir alle erinnern uns noch an die Landtag BDB-Tagung in Olpe – lassen darauf hoffen, dass die Prüfung schon ziemlich weit gediehen ist. Aber selbst mit einer Oldtimer-Regelung bleiben viele Projekte unrentabel, solange die Grunderwerbsteuer unverändert hoch bleibt und bürokratische Anforderungen Investitionen erschweren. Die Grunderwerbsteuer haben wir als Land selbst in der Hand – sei es durch eine generelle Absenkung oder durch die Wiederaufnahme des Förderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“. Wir brauchen mehr privates Engagement im Wohnungsbau. Genossenschaften leisten ohne jeden Zweifel einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Mieten und zur sozialen Verantwortung in den Quartieren. Viele kleinere private Bauträger und Familienunternehmen, die gemeinsam mit den vielen privaten Vermietern in diesem Land überwiegend bezahlbaren Wohnraum schaffen, werden hingegen in dem Antrag zu wenig in den Blick genommen. Wir brauchen eine Politik, die alle Akteure im Wohnungsbau unterstützt und nicht einseitig bestimmte Modelle und Gesellschaftsformen privilegiert. Die im Antrag vorgeschlagene Prüfung der Anpassung des Kommunalrechts, wonach Grundstückskäufe durch Kommunen nicht mehr auf Investitionshöchstgrenzen angerechnet werden sollen, stößt gerade mit Blick auf die finanzielle Stabilität der Kommunen in Zeiten hoher Zinsen auf Kritik. Mein Fazit lautet: Die Prüfaufträge sind interessant und hoffentlich schon längst antizipiert. Hoffentlich liegen die Ergebnisse zeitnah vor. Die Wohnungswirtschaft, Genossenschaften und kommunale Gesellschaften, insbesondere aber private Bauherrinnen und Bauherren, brauchen keine Prüfaufträge, sondern konkrete Maßnahmen. Ich hoffe, dass wir dazu in den Ausschussberatungen konkrete Ergebnisse erarbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Sebastian Water- meier [SPD])
