Dr. Marcus Optendrenk
Die Kosten für den Umbau des Landeshauses sind Gegenstand der Beratungen zwischen dem Planungsbüro, dem BLB und dem Nutzer. Das hängt damit zusammen, dass die Kalkulation im Zweifelsfall im BLB gegengespiegelt wird. Mit unserer Fachaufsicht werden die Daten ausgetauscht. Das heißt, die Fachaufsicht unseres Hauses bekommt Informationen vom BLB, weil es auch Gegenstand des Verwaltungsrates des BLB ist, in dem der Staatssekretär des FM der Verwaltungsratsvorsitzende ist. Insofern sind zur Vorbereitung auf die Sitzungen des Verwaltungsrates und die entsprechenden Mittelfreigaben für den Rahmen, der nach BLB-Gesetz und den entsprechenden Vorschriften ausgegeben werden darf, natürlich Unterlagen vorzulegen, und der Verwaltungsrat des BLB muss ein Landtag Budget freigeben. Das ist der Mechanismus, nach dem das geht, und zwar bei jedem Projekt.
