Dr. Marcus Optendrenk
Eine Sekunde. Ich habe mir dazu berichten lassen und würde Ihnen das gerne vortragen. Die Antwort lautet, dass der Staatssekretär erstmals am Rande der 105. Verwaltungsratssitzung am 12.12.2023 durch die Geschäftsführung darüber informiert worden ist, dass es möglicherweise Vorwürfe gegenüber Beschäftigten in einem solchen Sachverhalt geben könnte. Die Annahme wurde von der Geschäftsbereichsleitung Governance und Recht in der 106. Sitzung des Verwaltungsrates des BLB NRW am 19.03.2024 im Rahmen der abstrakten Vorstellung des Falls bestätigt. So ist mir berichtet worden. Herr Staatssekretär konnte also bis zu den Durchsuchungsmaßnahmen davon ausgehen, dass Mitarbeitern des BLB NRW 29.01.2025 voraussichtlich keine dubiosen Handlungen zur Last gelegt werden würden. Auch weil der mögliche finanzielle Schaden bis heute nicht abschließend beziffert ist, haben wir an der Stelle eine weitere Befassung im Verwaltungsrat des BLB nach diesem Bericht nur sehr abstrakt gehabt im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Das heißt, Sie finden – das hatte ich Ihnen in der Sondersitzung des Ausschusses vorgetragen – im Jahresabschluss 2023 an einer Stelle einen Hinweis, dass eine Systemprüfung auf möglicherweise dubiose Handlungen Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlussprüfers war. Insoweit ist das an der Stelle in einem abstrakten Sinne behandelt worden. Eine weitere Behandlung ist nunmehr erfolgt in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28.01., die eine Sondersitzung war. Dazu hat der Staatssekretär am 20.01. eingeladen, und die ist am 28.01. durchgeführt worden.
