landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Diese Frage ist eine kluge Frage. Diese Frage kann ich aber nur so beantworten, dass alle, die an dem Verfahren im BLB und im Ministerium beteiligt waren, einen sehr deutlichen Hinweis vom Landeskriminalamt bekommen haben, keine weiteren Personen zu beteiligen. Das war maßgeblich für diesen konkreten Sachverhalt. Wenn Sie die Frage „Könnte man denn in anderen Fällen zu anderen Ergebnissen kommen?“ beantwortet haben wollen: Man könnte tatsächlich in anderen Fällen zu anderen Abwägungsergebnissen kommen. Wenn der Staatssekretär zu der Erkenntnis käme, dass ohne einen entsprechenden Hinweis des LKA in einem anderen Fall eine Information des Ministers tunlich sein könnte, dann müsste er abwägen, ob er das tut. In diesem Fall hatte er keine Abwägungsmöglichkeit, sondern er stand unter dem Eindruck der ihm auch als Verwaltungsratsvorsitzenden des BLB sehr früh bekannten Hinweise des LKA: Bitte gefährdet die laufenden Ermittlungen nicht. Tut nichts, was den Kenntnisbereich ausweitet, weder von der Art und Weise, wie ihr ermittelt, noch, wen ihr darüber informiert. Sich daran zu halten, halte ich für absolut richtig und an der Stelle auch, selbst wenn Sie es für ungewöhnlich halten, für absolut ehrenwert. (Ralf Witzel [FDP]: Sie gefährden doch nichts! – Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU])

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗