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Ralf Witzel

FDP 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Frau Präsidentin, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Ich kann direkt bei dem Fragekomplex meines Vorredners und Ihrer auf Frage 1 gegebenen Antwort anschließen. Sie haben noch mal deutlich gemacht, dass, wenn wir Sie richtig verstanden haben, Sie erst nach der Sondersitzung den Bericht der Innenrevision physisch erhalten haben. – Sie nicken und bestätigen das. Darauf baut meine Frage auf. Sie haben auch im Ausschuss dargestellt, dass die Berichtswege so definiert sind, dass Sie gar nicht von einzelnen Vorgängen im 29.01.2025 BLB Nachricht bekommen. Sie haben das gerade bestätigt. Der Abteilungsleiter wird informiert, in gewichtigen Fällen der Staatssekretär. Genau darauf zielt meine Frage ab. Wenn wie in diesem vorliegenden Fall eine bestimmte Dimension des Versäumnisses – wie ein angenommener Millionenschaden – erreicht ist, ist es dann ein richtiger und sinnvoller Prozess, dass Sie als Minister erst am Ende von den Erkenntnissen erfahren, wenn sie allgemein öffentlich werden, und nicht zumindest am Ende der durchgeführten Ermittlungen die Erkenntnisse bekommen?

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