Dr. Marcus Optendrenk
Wir haben innerhalb des Landesfinanzministeriums das Verfahren, dass die Innenrevision im Dienstweg beim Abteilungsleiter endet und ausschließlich bei wesentlichen Sachverhalten noch ein Bericht an den Staatssekretär oder die Staatssekretärin erfolgt. Dass bei Sachverhalten, die noch aufzuklären sind, keine Dritten beteiligt werden, hat im Wesentlichen datenschutzrechtliche Gründe. In diesem konkreten Fall ist das maßgebliche Kriterium gewesen, dass die Innenrevision unseres Hauses mit der Innenrevision des BLB und dem Staatssekretär als Verwaltungsratsvorsitzenden des BLB und mit der Geschäftsführung des BLB sehr klar die Anweisung des LKA hatte, keine weiteren Personen in den Kenntnisstand einzubeziehen, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Insofern war es unter dem Gesichtspunkt von Rechtsstaatlichkeit auch ausdrücklich geboten, niemanden einzubeziehen, der zu diesem Sachverhalt nichts weiter beitragen konnte. Es konnte nach den Vorgaben des LKA auch nur durch die Innenrevision des BLB in dem SAP-System ermittelt werden. Insofern gab es auch keine Möglichkeit, weitere Erkenntnisse etwa durch Befragungen von Menschen zu sammeln. Insofern war die Entscheidung, dass dieser Dienstweg an der Stelle auch formal endet und keine weiteren Personen einbezogen werden – mich eingeschlossen –, absolut sauber.
