Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es hat gestern eine Sitzung des Haushaltskontrollausschusses gegeben. Dort ist dieser Beitrag 25 des Prüfberichts unter einem Tagesordnungspunkt intensiv erörtert worden. Nach den mir vorliegenden Berichten ist dort explizit dieser Sachverhalt abschließend erörtert worden. Der Landesrechnungshof hat dort erklärt, dass diese Möglichkeit, ein Vergabeverfahren an der Stelle abzuschließen, nicht die Themen mit umfasst, die hier bei der Frage, was durch Nachträge an Kosten und Ähnlichem ausgelöst worden ist, gegenständlich sind. Es handelt sich um ein digitales Vergabemanagementsystem, das eingeführt worden ist. Gestern ist ausführlich durch den Vertreter meines Hauses dargestellt worden, wie das abgelaufen ist, wie es eingeführt worden ist, wie es implementiert worden ist, wie es auf den BLB zugeschnitten worden ist. Der LRH hat gestern ausdrücklich erklärt, dass das Vergabeverfahren damit ordnungsgemäß implementiert ist und keine Beanstandungen vorliegen. Völlig klar ist, dass das, was wesentlicher Gegenstand unserer Untersuchungen sein wird – auch jener von Deloitte sowie offenbar auch des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens –, nämlich die Frage, wie diese Mehrkosten entstanden und abgerechnet worden sind, Gegenstand des Dokumentationssystems von SAP und nicht Gegenstand dieses Vergabesystems ist. Insofern kann dieses digitale Vergabemanagement-system keine Auskünfte darüber geben, was an der anderen Stelle möglicherweise hätte schieflaufen können. Das ist Gegenstand der Überprüfung des SAP-Systems gewesen, das als das Dokumentationssystem für die Abwicklung der Leistungen, für die Buchungen, für die Zahlungen dafür vorgesehen ist. Insofern gibt es da offensichtlich einen systemischen Unterschied. Ich verweise ausdrücklich auf die Beratungen des Haushaltskontrollausschusses von gestern.
