landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Das kann ich Ihnen nochmals in der Chronologie darstellen, wie ich es auch in der Sitzung des Haushaltsausschusses in der letzten Woche gemacht habe. Vielleicht ist es ganz gut, wenn ich Ihnen das noch einmal in Ruhe darlege. Ich hatte auch das Gefühl, dass der Kollege Dahm mit der ersten Antwort nicht vollständig zufrieden war. Das gibt mir die Gelegenheit, das nochmals in der Chronologie darzustellen. Ich habe – das war Teil der ersten Antwort – von den Durchsuchungsmaßnahmen an dem Vormittag erfahren, an dem wir uns, Herr Dahm, gemeinsam auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vorbereitet haben. Das war auf dem Weg dahin. Ich habe mich selbstverständlich im unmittelbaren Nachgang zur Urteilsverkündung mit der Frage beschäftigt, was hinter dieser Meldung stecke, dass da Razzien durchgeführt worden seien. Am Tag dieser Durchsuchungsmaßnahmen und in Vorbereitung auf den von uns selbst angeregten Bericht für die reguläre Ausschusssitzung hat mich der Staatsekretär informiert – Sie erinnern sich, dass wir seitens des Ministeriums gebeten hatten, einen Tagesordnungspunkt für die reguläre Ausschusssitzung auf die Tagesordnung zu setzen; dann wurde durch die SPD-Fraktion auch noch eine Sondersitzung für den 17. Januar beantragt –, dass die Durchsuchung von Staatsanwaltschaft und LKA wahrscheinlich auf eine zurückliegende Meldung beim dafür eingerichteten externen Antikorruptionsbeauftragten des BLB zurückgehen dürfte. Zudem wurde ich darüber informiert, dass die Innenrevision des BLB dem Verdacht nachgegangen ist, die Innenrevision des Finanzministeriums informiert hat und den Sachverhalt damals zur weiteren Ermittlung an das LKA und die Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Außerdem habe ich die Information erhalten, dass ein vertraulicher Bericht der Innenrevision Gegenstand des laufenden Verfahrens der Ermittlungsbehörden sei, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass alle Schritte zu unterlassen sind, die die Ermittlungen erschweren oder gefährden könnten. Damit war klar, dass die unabhängigen Ermittlungsbehörden zum damaligen Zeitpunkt das Verfahren führten und weitere Informationen von ihrer Seite abzuwarten waren. Landtag Gleichzeitig hat sich damit gezeigt, dass es eine Notwendigkeit für mich gab, Sie in der Sitzung am 17. Januar genauso abstrakt zu informieren, weil ich selbst keine Kenntnis hatte. Nachdem die Verlesung des LOStA-Berichtes in der Sitzung erfolgt war, habe ich unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung mein Haus gebeten, mir nicht nur den Innenrevisionsbericht, sondern alle Unterlagen zugänglich zu machen, die im Bereich des Ministeriums der Finanzen dazu zugänglich sind. Ich habe diesen Bericht am Wochenende erhalten. Ich habe das alles brav gelesen und habe auch alle anderen Unterlagen gelesen, die mir zur Verfügung gestellt worden sind. Die Antwort lautet also: Erst nachdem der LOStA-Bericht verlesen worden war, durfte ich davon ausgehen, dass aus Sicht der Ermittlungsbehörden keine Notwendigkeit mehr bestand, mir diese Unterlagen vorzuenthalten. Dann habe ich veranlasst, dass sie mir unverzüglich vorgelegt worden sind.

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗