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Dr. Marcus Optendrenk

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Herr Kollege Witzel, gerne beantworte ich diese Frage. Wir hatten schon im Haushalts- und Finanzausschuss Gelegenheit, uns dazu auszutauschen. Die Erkenntnis aus allen Untersuchungen zu kriminellen Handlungen ist – und das kennen wir auch aus der Steuerfahndung –, dass mindestens die Hälfte aller Hinweise nicht aus dem System selbst kommt, sondern von außen kommen muss. Wenn Sie sich internationale Studien zu der Frage anschauen, wie Unregelmäßigkeiten in solchen Fällen oder auch im Bereich der Steuerkriminalität aufgedeckt werden, dann passiert das in mindestens der Hälfte der Fälle durch Hinweise von außen. Aus dieser Erkenntnis heraus ist beim BLB schon bevor es die Whistleblower-Richtlinie umzusetzen galt festgelegt worden, dass man ein dreistufiges System von Compliance-Kontrolle macht. In ganz vielen Fällen ist man auf solche Hinweise angewiesen, weil man Mechanismen umgehen und auch Schädigungen von außen erhalten kann. In diesem Fall sind auch Außenbeteiligte offensichtlich Gegenstand der Ermittlungen. Dann hat man keine andere Chance, als auch solche Mittel einzusetzen. Es ist gut, wenn die dann funktionieren. Dass der Antikorruptionsbeauftragte offenbar nach den Berichten parallel zu Polizei oder LKA angesprochen und dann unmittelbar die Kette der internen Ermittlungen in Gang gesetzt worden ist, soweit das möglich war und soweit das LKA das erlaubt hat, um die Ermittlungen seinerseits nicht zu gefährden, ist ein gutes Zeichen. Trotzdem beschäftigt uns die Frage, warum es auf der ersten Stufe, nämlich bei der Überwachung durch die Vorgesetzten, nicht gelungen ist, an der Stelle die Informationen so sensibel zu halten. Erstens interessiert uns die Frage, ob das häufiger der Fall ist oder nicht. Deshalb haben wir diesen externen Impuls über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umgehend beauftragt. Zum Zweiten bedarf es immer wieder der Sensibilisierung für ordnungsgemäßes Verhalten. Das wissen wir auch aus anderen Verfahren und auch außerhalb von staatlichen Institutionen. Das ist der Grund für die umfassenden Schulungen innerhalb des BLB, die wir sofort veranlasst haben. Wenn es weiterer Dinge aufgrund der Erkenntnisse bedarf, die Deloitte, die Staatsanwaltschaft oder wer auch immer uns bringen, werden wir die alle umsetzen. Ich will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Der Steuerzahler, das Land Nordrhein-Westfalen und der Landtag BLB sind hier die Geschädigten. Wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieser Schaden entweder überhaupt nicht eintritt oder möglichst gering bleibt und insbesondere daran, dass in Zukunft solche Schäden vermieden werden. Das ist unser Impuls beim Vorgehen zu diesem Thema.

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