Carolin Kirsch
Danke schön, Frau Präsidentin. – Im Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts, der der Vorlage 18/3510 angehängt ist, heißt es, dass die Beauftragung für die Lampenvergabe bereits 2021 vom qualifizierten Ingenieurbüro an das unqualifizierte Architekturbüro verschoben worden sei. Meine Frage ist: Warum haben hier die Compliance-Regelungen auf der ersten Ebene, gerade auch mit Blick auf das Justiziariat und das Vertrags- und Claim-Management des BLB, nicht gegriffen?
