Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Laut Antrag soll der Landtag feststellen, dass die Sondergerichte der NS-Zeit Instrumente politischer Verfolgung und Landtag Unterdrückung gewesen seien. Zudem soll festgestellt werden, dass für den Schutz von Demokratie, Menschenrechten und fairen Gerichtsverfahren die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Sondergerichte und deren Unrechtsurteile von großer Bedeutung seien. Die AfD-Fraktion stimmt dem sehr zu. Ferner sollen zum einen angemessene Formen des Gedenkens an die Opfer bzw. der öffentlichen Darstellung entwickelt werden und zum anderen an der Aufarbeitung und an der Entwicklung von Gedenkmöglichkeiten möglichst viele Interessierte beteiligt werden; dabei seien vor allem die unbekannten Opfer zu berücksichtigen. Auch dem stimmt die AfD-Fraktion sehr zu. Dabei könnten wir es belassen. Doch ich möchte an dieser Stelle weitere Aspekte beleuchten; denn der Antrag bleibt dabei stehen, Gedenken zu fordern. Das greift merkwürdig kurz. Die Altparteien möchten doch gerade im historischen Zusammenhang immer umfassende Lehren ziehen; bei Frau Hanses und Herrn Ganzke klang das verdienstvollerweise an. Dabei gäbe es Anlass genug, aktuell Lehren zu ziehen. Lassen Sie uns mit der Feststellung beginnen, dass der Antrag zumindest unterschwellig glauben machen möchte, Sondergerichte seien eine Erfindung des Nationalsozialismus gewesen; Demokraten passiere so etwas nicht. Wirklich? Sondergerichte waren vielmehr schon zu Weimarer Zeiten in der Demokratie ein staatliches Instrument gegen politische Unruhen in Krisenzeiten. Das gilt auch für die Beschneidung der Rechte der Angeklagten. Bayerische Sondergerichte etwa wurden unter einem SPD-Ministerpräsidenten eingeführt. Das nationalsozialistische Regime hat lediglich im März 1933 die Sondergerichte reaktiviert und für seine Zwecke missbraucht. Die Demokratie an sich ist in dieser Hinsicht also keineswegs unbefleckt und vor Unheil gefeit. Auch wir müssen uns und unsere Justizinstitutionen stets am Maßstab der im Antrag etwas unüberlegt als gegeben vorausgesetzten Gerechtigkeit messen. International wird unsere Staatsanwaltschaft zum Beispiel durchaus recht heftig kritisiert. Diese Forderung nach Selbstkritik hätte dem Antrag gut zu Gesicht gestanden. Fahren wir bei der Betrachtung damit fort, worum es bei der Sondergerichtsbarkeit ging. Hierzu verhält man sich im Antrag merkwürdig still. Es ging nämlich im weitesten Sinn um Meinungsfreiheit, um Kritik und Delegitimierung der Regierung. Die am häufigsten vor Sondergerichten verhandelten Strafnormen sollten das Vertrauen der Bevölkerung in die nationalsozialistische Führung schützen und jedwede Kritik unterbinden. Denn die Partei setzte sich mit der Regierung und die Regierung mit dem Staat gleich. 29.01.2025 Und heute? Wir haben einen Verfassungsschutz. Der hat zuletzt einfach eine Kategorie der Verfassungsfeindlichkeit erfunden, weil er die AfD sonst nicht unter die Fuchtel bekommt. Die Kategorie nennt sich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. (Ilayda Bostancieri [GRÜNE]: Richtig!) In der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte finden wir diese nicht. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Gemeint ist, dass Kritik an der Regierung jetzt als staatsgefährdend gelten soll. Die Gleichsetzung von Partei, Regierung und Staat – war da nicht was? Meinungsfreiheit ist also auch in der Demokratie keineswegs automatisch gesichert. Der besondere Schutz der Meinungsfreiheit ist eine zweite Forderung, die dem Antrag gut zu Gesicht gestanden hätte. Erschreckenderweise wurden an die 40 % der Sonderverfahren aufgrund einer Denunzierung eingeleitet. Angezeigt wurde also aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, etwa zum persönlichen Vorteil. Was fällt uns dabei ein? Die heutzutage grassierenden Meldestellen für alles und jedes, was der sich bestimmend wähnenden linksgrünen Weltanschauung nicht gefällt, (Zuruf von Ilayda Bostancieri [GRÜNE]) gern auch unterhalb der Strafbarkeit. Wir denken dabei an den grünen Politiker, der auf diese Art und Weise um seinen Listenplatz gebracht worden ist. Zwar hat der Bürger im Privatbereich einen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass der Staat ihn mit sozialer Klempnerei in Ruhe lässt, jedoch haben Ideologen darauf selten Rücksicht genommen. Dass der Staat die Menschen nicht zur Überwachung ihrer Mitbürger missbraucht, wäre die dritte Forderung gewesen, die dem Antrag gut zu Gesicht gestanden hätte – „hätte“ deswegen, weil man sich im Antrag konsequent weigert, Lehren für heutiges politisches Verhalten zu ziehen. Man müsste sich dann ja an die eigene Nase fassen. Das ist schade, aber nicht unerwartet – leider. Wir stimmen den Minimalforderungen des Antrags aber zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
