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Martin Lucke

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Dr. Korte bereits ausführlich erwähnte, hätten Sie, liebe SPD, in Berlin drei Jahre lang Zeit gehabt, eine Altschuldenlösung voranzutreiben. Doch geschehen ist nichts. Nun, da die Ampelkoalition ihre Mehrheit im Bundestag verloren hat, tun Sie plötzlich so, als wäre eine Altschuldenlösung dringlicher denn je. Diese plötzliche Erkenntnis, dass wir eine Altschuldenregelung benötigen, wirkt durchschaubar. Es ist, wie bereits mehrfach heute erwähnt, ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, nicht mehr und nicht weniger. 29.01.2025 (Beifall von der CDU – Tülay Durdu [SPD]: Wie der Herr Merz! – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Wer soll Ihnen ernsthaft abnehmen, dass Sie einen Monat vor der Bundestagswahl plötzlich eine Altschuldenlösung auf den Weg bringen wollen und können? Das ist schlichtweg unglaubwürdig und unseriös. Denn eines ist klar: Eine Altschuldenregelung ist ein äußerst komplexes Thema. Sie erfordert intensive Verhandlungen und eine sorgfältige Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Das ist kein Projekt, das sich innerhalb eines Monats aus dem Boden stampfen lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wovon reden wir eigentlich? Was uns vorliegt, ist ein Referentenentwurf, der eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt. Es geht also lediglich um die formalen, technischen … (Christian Dahm [SPD]: Nein, Gesetzentwurf!) – Oder Gesetzentwurf. (Christian Dahm [SPD]: Es gibt einen Gesetz- entwurf!) – Trotzdem: Mit Blick auf das Gesetz werden Sie feststellen – Herr Witzel hat es eben gesagt –, (Zurufe von Stefan Zimkeit [SPD] und Matthias Kerkhoff [CDU]) dass es um die formalen, technischen Voraussetzungen für eine Grundgesetzänderung geht. Der Entwurf lässt die entscheidenden Fragen jedoch offen. Ihm fehlt jegliche Substanz. Wenn Sie es in Berlin wirklich ernst meinen würden, hätten Sie parallel dazu ein Bundesgesetz vorgelegt, das die konkrete Ausgestaltung der Altschuldenlösung regelt und die Grundgesetzänderung ergänzt. (Beifall von der CDU und Wibke Brems [GRÜNE]) Doch dazu gibt es nichts Greifbares. Es liegt kein belastbares Gesamtkonzept aus dem Bundesfinanzministerium vor, über das wir diskutieren könnten. Das zeigt doch deutlich, dass an dieser Stelle keine seriöse Politik betrieben wird. Wie soll vor diesem Hintergrund eine bundesweite Werbetour gestartet werden? Wir müssen festhalten: In den vergangenen drei Jahren hat die Bundesregierung nichts unternommen. Kein einziger Cent wurde im Bundeshaushalt für eine Altschuldenlösung vorgesehen, auch im Haushaltsentwurf für 2025 nicht. Diese drei Jahre waren verlorene Jahre für unsere Kommunen. Die Bedeutung und Tragweite einer Entschuldung der Kommunen ist bereits ausführlich dargestellt worden. Deshalb engagiert sich die Landesregierung – wir haben es eben von der Ministerin gehört – trotz Landtag der angespannten Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen für eine Lösung der Altschuldenproblematik. Ich wiederhole aber gerne: Zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Kommunen sieht der im Sommer beschlossene Eckpunkteplan vor, dass das Land ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung der kommunalen Altschulden bereitstellt. Diese wurden im Landeshaushalt für dieses Jahr bereits hinterlegt. Die Landesregierung bringt also eine Landeslösung aktiv voran. Über die kommenden 30 Jahre sollen so insgesamt 7,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Kommunen fließen. Das ist eine historische Entlastung für unsere Kommunen. In schwierigen Zeiten treffen wir eine Entscheidung, die uns auf Jahrzehnte bindet. Dieses Versprechen an die Kommunen ist der richtige Ansatz, um gemeinsam mit dem Bund endlich zu einer substanziellen Lösung zu kommen. Leider hat der Bund vertreten durch Herrn Scholz die Chance vertan, das nach der letzten Bundestagswahl abgegebene Versprechen der Altschuldenlösung konstruktiv anzugehen. Man kann keinen Turm ohne belastbares Fundament bauen. Mehr als Schaufensterpolitik und Wahlkampfmanöver scheint das Ihrerseits nicht zu sein. Wir teilen zwar das Kernanliegen Ihres Antrags, da Sie in Berlin jedoch nichts Konkretes mit Substanz vorgelegt haben, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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