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Ralf Witzel

FDP 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits ein erster Blick auf den Absender entlarvt den vorliegenden Antrag als bloßes Wahlkampfgetöse. Denn wenn in der Altschuldenfrage aus NRW heraus wirklich etwas bewegt werden soll, dann geht das natürlich nur mit einer fraktionsübergreifenden Initiative und nicht mit einem Antrag, der aufgrund der üblichen Reflexe von den regierungstragenden Fraktionen heute ohnehin abgelehnt werden wird. Also ist das alles durchsichtiger Klamauk, ebenso wie die Krokodilstränen von CDU und Grünen in dieser Debatte. Das begann schon mit der Ankündigung des Bundeskanzlers am 28. November 2024 in seiner Rede zum 125-jährigen Bestehen der Emschergenossenschaft, einen Vorschlag für die Änderung des Grundgesetzes jetzt noch vorzulegen. Ich kann Ihnen die nachfolgenden Zitate wegen der Chronologie nicht ersparen. Sie zeigen das Schauspiel anschaulich. Ebenfalls am 28. November 2024 forderte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schick in der Rheinischen Post in Bezug auf die Altschulden: „Jetzt muss Olaf Scholz sein Wahlversprechen endlich einlösen.“ (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Nach der Ankündigung des Bundeskanzlers an demselben Tag hat die CDU in NRW sofort umgeschaltet. Am 29. November 2024, also einen Tag später, intonierte Ministerin Scharrenbach in der Westdeutschen Zeitung: 29.01.2025 „Passend zum ersten Advent wird in Sachen Altschulden eine Nebelkerze angezündet. Jeder weiß: Es gibt keinen Bundeshaushalt 2025, und der Kanzler hat im Entwurf des Bundeshaushaltes keinen einzigen Cent für eine Altschuldenlösung eingestellt.“ In so einer wirklich schwierigen Zeit gehöre es sich einfach nicht, auf dem Rücken der Kommunen durchsichtige Wahlkampfmanöver auszutragen. – Damit hat die Kommunalministerin den neuen Ton vorgegeben. Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärte vor der Ankündigung des Bundeskanzlers noch am 13. November 2024 in der WAZ: „Wenn wir eine Altschuldenlösung hinkriegen, gerne lieber gestern als morgen.“ Das hörte sich dann am 30. November 2024 wiederum in der WAZ beim Ministerpräsidenten so an: „Ich kann den Kanzler nur vor Tricksereien warnen, um auf dem Rücken der Kommunen Wahlkampf zu machen. Er hat schon genug Vertrauen in der kommunalen Familie verspielt.“ Sowie: „Der Bund hat sein Wort bei der zugesagten Beteiligung dagegen gebrochen. In der Finanzplanung der Regierung Scholz spielten die Altschulden nie eine Rolle. Im Haushaltsentwurf 2025 hat der Kanzler dafür genau null Cent vorgesehen. Jetzt hat er noch nicht einmal mehr eine Mehrheit im Bundestag.“ Zwischenzeitlich hat der Bundesfinanzminister tatsächlich einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, mit dem ein neuer Artikel 143h ins Grundgesetz eingefügt werden soll, der eine maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen ermöglichen soll. Dabei handelt es sich aber um einen rein technischen Gesetzentwurf. Alles inhaltlich Wesentliche soll nach Abs. 4 des Entwurfs später in einem Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Dies betrifft unter anderem die Einzelheiten der Schuldenübernahme durch den Bund, die Bestimmung der übermäßigen Liquiditätskredite, die Berücksichtigung der bereits erfolgten Entschuldungsmaßnahmen, die Höhe der Hilfen für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sowie die Konkretisierung der von den Ländern zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Aufwuchses übermäßiger Liquiditätskredite und zu den Konsequenzen bei vollständiger Umsetzung durch die Länder. Dass auch dieser Referentenentwurf nichts anderes als ein reines Wahlkampfmanöver ist, möge Ihnen folgende Überlegung verdeutlichen. Landtag Ausweislich der Gesetzesbegründung wird lediglich die Hälfte der Bundesländer, nämlich Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, davon profitieren. Ohnehin ablehnende, skeptische oder nicht profitierende Bundesländer wären doch mit dem Klammerbeutel gepudert, diese Grundgesetzänderung passieren zu lassen, für die es einer Zweidrittelmehrheit nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch im Bundesrat bedarf. Für das dann folgende Bundesgesetz, das alle materiell und finanziell relevanten Punkte beinhalten soll, bedarf es hingegen danach lediglich einer einfachen Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Es ist geradezu absurd, anzunehmen, dass Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer mit der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung die Katze im Sack kaufen, um sich dann bei einem einfachen Bundesgesetz im Bundesrat überstimmen zu lassen. So bleibt Ministerpräsident Wüst bei seiner seit dem 30. November 2024 unveränderten Sprachregelung. Diese ist beispielsweise nachzulesen im General-Anzeiger vom 18. Januar 2025 – Zitat –: „Jetzt hat der Bundeskanzler noch nicht einmal eine eigene Mehrheit im Bundestag und fängt mit Tricksereien auf dem Rücken notleidender Kommunen an, um Wahlkampf zu machen.“ Die grüne Abgeordnete Verena Schäffer lässt sich in der Westdeutschen Zeitung vom 16. Januar 2025 wie folgt zitieren: „Die ‚Last-Minute-Hektik der SPD‘ sei ‚unehrlich‘. Zum jetzigen Zeitpunkt sei das ‚leicht als Wahlkampfshow zu durchschauen‘.“ Interessant ist nur, dass das Bundeskabinett diese Wahlkampfshow mit grüner Beteiligung beschlossen hat. Sie alle schieben sich jetzt also gegenseitig die Verantwortung dafür zu, dass eine Beteiligung des Bundes an den Altschulden vorerst nicht kommen wird. Nur, allmählich sollten Sie ohne die vermeintlichen Sündenböcke FDP und Christian Lindner auskommen. Die stehen nämlich nicht dafür in Verantwortung, was dort aktuell geschieht. Das glaubt Ihnen auch keiner mehr. (Beifall von der FDP) Bei der im November erfolgten Anhörung zum Thema „Altschulden“ hat sich herausgestellt, dass die Landesregierung bei den für eine Altschuldenübernahme erforderlichen Vorarbeiten nicht nur in Verzug ist, sondern fast ein Jahr die Hände einfach in den Schoß gelegt hat. 29.01.2025 Die Kämmerin der Stadt Gladbeck hat geschildert, dass sie diese Frage bereits im Frühjahr letzten Jahres Ministerin Scharrenbach auf einem Kongress in Berlin gestellt habe. Passiert sei danach nichts. Der grüne Sachverständige Manfred Busch (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist kein „grü- ner“ Sachverständiger! Er ist ein Sachverstän- diger!) hat zu den erforderlichen Vorarbeiten Folgendes ausgeführt – Zitat –: „Der Beweis besteht in erster Linie darin, dass man zumindest schon die technischen Vorarbeiten regelt, damit man dann handlungsfähig ist. Solange das nicht passiert, glaubt niemand, dass es ernst gemeint ist.“ Sowie – Zitat –: „Insofern ist da viel zu tun. Wenn man es ernst meint, hätte man schon längst zur Tat schreiten müssen, um das wirklich umzusetzen.“ Eine Altschuldenlösung löst zudem nicht die Probleme der Kommunalfinanzen insgesamt. Darauf haben wir ständig hingewiesen. In den ersten drei Quartalen 2024 sind die Kassenkredite der nordrheinwestfälischen Kommunen um über 3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Zeitraum von zwölf Jahren des schwarz-grünen Altschuldenprogramms. Wir sehen: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen echte Lösungen und zielgerichtete eigene Anstrengungen, aber keine Fensterreden zur Wahlkampfzeit. (Beifall von der FDP) Damit eine letzte Bemerkung zu Ihnen, Herr Kollege Schrumpf; Sie haben ja gerade auch gesprochen: Wir haben leider in Essen eine schwarz-grüne politische Mehrheit wie auch im Land. Dort verbrennen Sie an so vielen Stellen Geld für den Verkehrsumbau. Sie bauen überall Radwege, ob die gebraucht werden oder nicht, nur weil Sie das den Grünen versprochen haben. Gerichte stoppen Sie in der Verkehrspolitik. Sie geben Zehntausende Euro für Maßnahmen aus, die Sie wenige Wochen später wieder zurückbauen müssen, und das alles auf Kosten des Steuerzahlers. Das sollte Ihnen mindestens zeigen, dass bei allen Herausforderungen auch die Kommunen nicht aus der Verantwortung entlassen werden dürfen, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen. Da können Sie, weil Sie auch Fraktionschef Ihrer Partei in Essen sind, …

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