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Dr. Marcus Optendrenk

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushaltssystematik ist manchmal ein etwas sperriges Thema. Und dass wir das hier im Plenum miteinander beraten, liegt an einem Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat und der entgegen dem, was der Kollege Witzel eben vorgetragen hat, nicht kausal auf irgendeinem Gutachten, sondern auf einem Beschluss des Kabinetts vom 12.11.2024 beruht. Wir haben Ihnen diese Unterlage parallel zur Ergänzungsvorlage zugeleitet. Sie ist nicht zwischen dem 13. bis 15. November – und deshalb erst später – kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden. Warum das so geschehen ist, entzieht sich aber dem Einfluss der Landesregierung. Daher kann ein Gutachten, das am 27. November bekannt geworden ist, auf die Kabinettentscheidung vom 12. November keinen kausalen Einfluss gehabt haben und hat es auch nicht. Denn die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ist innerhalb des Finanzministeriums als Kabinettvorlage so erfolgt, dass wir uns – das hatten wir auch mehrfach öffentlich miteinander diskutiert, auch im HFA – an den Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 orientiert haben. An diesen Empfehlungen, die Ihnen seinerzeit auch im Ausschuss vorgetragen wurden, orientiert sich der Gesetzentwurf, über den Sie heute final abstimmen können. Insofern bitte ich an der Stelle darum, die historische Wahrheit im Blick zu behalten und nicht die gewünschte, konstruierte Wahrheit zum Gegenstand der Debatte zu machen. Die Haushaltssystematik an sich ist schwer genug. Jeder weiß noch, was Baransätze sind. Geld im Portemonnaie zu haben, ist Baransatz. „Verpflichtungsermächtigung“ ist schon ein bisschen schwieriger. Aber die Vorstellung, dass man eine Ermächtigung bekommt, Verträge abzuschließen, kann man in der Kameralistik noch ganz gut nachvollziehen, glaube ich. Dann gibt es eine Reihe anderer Instrumente, die uns in der Haushaltswirtschaft zur Verfügung stehen oder eben auch nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen sollen. Zum Ausgleich von Haushalten gibt es überjährige Ermächtigungen, die alle anderen Bundesländer und der Bund haben, nämlich kreditfinanzierte allgemeine Rücklagen. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster im Jahr 2003 dürfen wir keine kreditfinanzierten Rücklagen mehr bilden; keine Regierung hier darf das. (Ralf Witzel [FDP]: Gut so!) Jedes andere Bundesland darf es trotzdem und tut es auch. Das heißt, aus Kreditermächtigungen des Parlaments werden in guten Jahren trotzdem noch Kredite aufgenommen und in eine allgemeine Rücklage gepackt, die ausgeschüttet werden darf, wenn Landtag der Bedarf zur Glättung des Haushalts vorhanden ist, wenn zum Beispiel Steuereinnahmen einbrechen. Diesen Mechanismus hat Nordrhein-Westfalen seit 2003 nicht mehr; damit gehen auch alle Landesregierungen seitdem um. (Ralf Witzel [FDP]: Zum Glück!) Nordrhein-Westfalen hat das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel wie andere Bundesländer und der Bund auch. Wir haben mehrfach darüber gesprochen – auch im Ausschuss, auch schon hier im Plenum –, dass insbesondere in den Coronazeiten Selbstbewirtschaftungsmittel in größerem Umfang eingesetzt worden sind, damit das Parlament – damals Sie als HFA, als Haushaltsgesetzgeber – in der Pandemie die Möglichkeit hatte, der Regierung Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie zu übertragen, bei denen man nicht genau wusste, wann man welches Geld für Masken, für Impfungen und für vieles andere mehr braucht. (Ralf Witzel [FDP]: Die Zeiten sind doch jetzt vorbei!) Das ist im Grunde genommen bezogen auf die Coronapandemie mit der Abrechnung des entsprechenden Kapitels beendet worden. Es hat vorher schon Selbstbewirtschaftungsmittel gegeben, beispielsweise im Bereich der Breitbandförderung, der modernen Technologien, weil man gesagt hat: Wir weisen dem zuständigen Minister diese Mittel zur Selbstbewirtschaftung zu, weil wir nicht ganz genau wissen, wann er diese Kofinanzierungsmittel braucht. Wir wollen aber, dass es in der Breitbandförderung möglichst schnell vorangeht. Es gibt zwei Mittel, die Sie einsetzen können. Das eine ist die Verpflichtungsermächtigung. Das andere sind Selbstbewirtschaftungsmittel. Insofern ist die Beschränkung von Selbstbewirtschaftungsmitteln entsprechend den Empfehlungen des Landesrechnungshofs eine Zurückführung des Maßes, in dem eine Ressortfreiheit bestehen soll, diese Selbstbewirtschaftungsmittel überjährig zu nutzen. Es ist nicht nur eine Rückbindung an das Parlament, sondern auch an die Bewirtschaftung durch das Finanzministerium. Sie können sich vorstellen, dass ein Finanzminister durchaus Interesse daran hat, dass diese Rückbindung gerade in schwierigen Haushaltszeiten erhalten bleibt. Insofern ist es auch unser originäres Interesse als Ministerium der Finanzen, dass es eine entsprechende Begrenzung gibt; deshalb auch dieser Gesetzesvorschlag. An die SPD gerichtet möchte ich allerdings noch einmal die Frage zum Teilhabe- und Integrationsteil stellen: Haben Sie bei der Kritik, die Sie geäußert haben, dass die Dynamisierung für 2025 nicht mehr vorgesehen ist, den Haushaltsentwurf des Bundes im Blick gehabt? Die Bundesinnenministerin hatte nämlich für 29.01.2025 die Integrationskursmittel eine Halbierung des Ansatzes des Bundes mangels Bedarfs oder mangels Geldes vorgesehen. Insofern ist es vielleicht hilfreich, dass Sie sich intensiver mit der Frage des Maßes eines Beitrages zur Haushaltskonsolidierung beschäftigen, wenn Sie damit um die Ecke kommen. Wenn das alles so falsch ist, hätte ich mir gewünscht, dass ich von Ihnen auch schon früher einmal etwas zum Haushaltsentwurf der Bundesinnenministerin im Bereich der Integration gehört hätte. Möglicherweise liegt es an mir, dass ich es nicht gehört habe. Aber ansonsten wäre es schön, wenn Sie es noch einmal sagen würden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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