Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wenn es darum geht, vom Amtsschimmel abzusteigen, hilft die AfD gerne. Eigentlich müssten nämlich alle Landesgesellschaften ab Geschäftsjahr 2025 genauso wie große Kapitalgesellschaften eine sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeben. Diese Bestimmung stammt – wie könnte es anders sein? – vom wohl bekanntesten Amtsschimmel der westlichen Hemisphäre: der Europäischen Union. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung würde allerdings auch nachhaltig Zeit und Kosten binden und ist daher abzulehnen. Durch die heute zu beschließende Änderung werden unsere Landesgesellschaften von dieser Bürokratie ein Stück weit befreit. So weit, so gut. Aber nicht nur zu viel Bürokratie ist schädlich, auch das Fehlen von Bürokratie kann Schaden anrichten. Ich spreche von den sogenannten Selbstbewirtschaftungsmitteln. Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihrem Kind das Taschengeld für zehn Jahre im Voraus zahlen und dann nicht prüfen, was mit diesem großen Budget so alles angestellt wird. Ähnlich wird das bislang oft hier im Land NRW gehandhabt. Selbstbewirtschaftungsmittel sind der Kontrolle der Legislative entzogen. (Simon Rock [GRÜNE]: Das ist doch Quatsch!) Nun soll mit der vorgesehenen Änderung die Gültigkeit der bislang theoretisch unbegrenzt festzulegenden Selbstbewirtschaftungsmittel auf drei Jahre beschränkt werden. Nach dieser Zeit darf dann das Parlament wieder einen prüfenden Blick auf diese Mittel werfen. Eine zeitliche Begrenzung ist gewiss besser als keine Begrenzung, aber die grundsätzlichen Nachteile dieses Haushaltsmechanismus bleiben bestehen. Sie Landtag fallen in Zukunft dann nur hoffentlich schneller auf. Wir von der Alternative für Deutschland fordern daher die Senkung der Selbstbewirtschaftungsmittel auf Höhe null. Darin bestätigte uns auch die Anhörung im Haushaltsausschuss zu dieser Thematik. Der Finanzverfassungsrechtler Dr. Prachtel (Simon Rock [GRÜNE]: Pracht!) wies in der Anhörung auf die verfassungsrechtlichen Probleme dieser Methode hin. So sprach er von – Zitat – „ministeriellen Dauerfonds, die sich der Kontrolle durch die Legislative entziehen“, und forderte, diese Mittel müssten die – Zitat – „seltene Ausnahme“ bleiben. Aber sind sie das bei uns in NRW? Nein. Bei Selbstbewirtschaftungsmitteln in Höhe von mehreren Milliarden Euro ist die seltene Ausnahme nicht gegeben. Das Land NRW übertrifft in diesem Punkt prozentual sogar den Bund. Der Sachverständige Herr Professor Dr. Rossi bezeichnete Selbstbewirtschaftungsmittel in der Anhörung als Portokasse, welche sich dem parlamentarischen Einfluss und bislang auch der nachträglichen parlamentarischen Kontrolle entziehen würde. Er wies auch darauf hin, dass eine Portokasse bislang sogar eine Legislatur überleben kann. Es wird also – und das ist jetzt meine Folgerung – nicht nur die Legislative in ihrem Einfluss beschnitten, sondern am Ende sogar der Wähler. Denn der Wähler kann kostspielige ideologische Projekte gar nicht abwählen, wenn dieser Mechanismus so wirkt. Andere Bundesländer zeigen hingegen, dass es auch ohne Mittel dieser Art geht. Die notwendige Abschaffung dieser Portokasse selbst steht aber heute leider nicht zur Debatte, sondern nur die regelmäßige Überprüfung, und darum werden wir uns enthalten. Zum Änderungsantrag der FDP. Der Antrag ignoriert die Finanzmisere des Landes in Bezug auf die Integrationsmittel. Stattdessen wären die Gründe dafür zu beseitigen, dass die Kommunen diese Mittel überhaupt benötigen. Und zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln reicht es einfach nicht, eine kleine Verbesserung in Bezug auf die zeitliche Wirkung vorzuziehen. Immerhin: Die Richtung stimmt. Wir werden uns auch da enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
