Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf sollte ursprünglich nach Vorstellung der Landesregierung geradezu überfallartig von einer Plenarwoche bis zur nächsten im Dezember letzten Jahres beschlossen werden. Das ist bemerkenswert, da sich doch nach Auffassung von CDU und Grünen trotz Kritik des Landesrechnungshofs alles in bester Ordnung befunden hat, was die Selbstbewirtschaftungsmittel angeht. Im Kern sieht der Gesetzentwurf im Grundsatz eine zeitliche Begrenzung der Verfügbarkeit von Selbstbewirtschaftungsmitteln vor. Als eine von vielen möglichen Maßnahmen zur Begrenzung des Missbrauchs von Selbstbewirtschaftungsmitteln hat der Sachverständige Professor Rossi ähnliche Gedanken bereits in seiner Stellungnahme 18/1434 vom 15. April 2024 zum Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Ausweislich der damaligen Diskussion hat dies aber keineswegs dazu geführt, dass CDU und Grüne Änderungsbedarf an dieser Stelle festgestellt hätten. Dampf auf den Kessel kam erst durch das am 27. November 2024 veröffentlichte Gutachten des Parlamentarischen Gutachterdienstes zur Zulässigkeit von Selbstbewirtschaftungsmitteln. Das Gutachten hat aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Regelungsbedarf dahin gehend festgestellt, dass die Verausgabung von Selbstbewirtschaftungsmitteln nicht unbegrenzt, sondern innerhalb einer näher zu bestimmenden Zahl von Haushaltsjahren zu erfolgen habe. Sie tun also nur auf die letzte Minute das vermeintlich Nötigste, um ein ansonsten auf der Hand liegendes verfassungsgerichtliches Verfahren abzuwenden. Landtag Die zeitliche Begrenzung der Verfügbarkeit von Selbstbewirtschaftungsmitteln ist als Mittel zur Stärkung des Budgetrechts des Landtags selbstverständlich im Grundsatz zu begrüßen – das haben wir auch immer getan –, aber eben nicht in der Art und Weise, wie die Koalition das jetzt umsetzen will. Sie genehmigen sich nämlich nur deshalb eine jahrelange Übergangsfrist, damit sich in dieser Wahlperiode bloß nichts mehr ändert. Sie wollen den verbliebenen Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel wie bereits 2024 und 2025 auch in den nächsten Jahren bis zur Landtagswahl nutzbar halten, um die Löcher in ihrem strukturell nicht ausgeglichenen Haushalt zu stopfen. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Deshalb, Herr Kollege Klenner, auch wenn Sie gerade im Gespräch sind, will ich, weil Sie sich ja in Ihrer Rede auch an die FDP gerichtet haben, Ihnen gerne noch mal erläutern, was Hintergrund unserer Kritik ist. Sie sind in die Falle gelaufen, weil Sie nicht erkannt haben, dass eine optische Täuschung vorliegt. Wir haben einen Antrag, der den Eindruck vermittelt, es ginge hier um eine Begrenzung. Das ist gut und richtig. Zugleich ist aber die Frist für die Begrenzung so gestrickt, dass in dieser Wahlperiode nichts mehr passiert. Damit ist es faktisch für die amtierende Regierung keine Handlungsbeschränkung, sondern eine Handlungsermöglichung, denn es gibt Ihnen für einen hinreichend zeitlichen Rahmen weit über das Ende der Wahlperiode hinaus die volle Handlungsfähigkeit, mit diesen Mitteln weiter zu wirtschaften, immer dann, wenn Sie irgendwo Nöte oder Wünsche haben, die Mittel verfügbar zu machen, anstatt das einmal transparent und sich ehrlich zu machen und das zurückzugeben, was die letzten Jahre aufgelaufen ist und Ihnen hinterlassen wurde. Das ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege Klenner: Sie haben die Vorstellung von Spielgeld. Lesen Sie Ihre Rede im Protokoll noch mal genau nach. Sie haben von den Unwägbarkeiten in der Welt gesprochen, und genau das ist doch Ihre Kritik. Es ist nicht unsere Kritik, dass das Instrument als solches rechtlich unzulässig wäre. Wir als FDP haben durch eine Anfrage herausgefunden, dass da 8 Milliarden Euro liegen. Wir wussten nicht, dass über all die Jahre – auch in Jahren unserer Regierungsbeteiligung – diese Menge an Geld zustande gekommen ist. Deshalb haben wir gesagt: Setzen Sie doch – bevor das Land neue Schulden aufnimmt, während Milliarden in den Schubladen liegen – dieses Geld ein. Setzen Sie es für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen ein. (Beifall von der FDP und von Dr. Hartmut Beu- cker [AfD]) 29.01.2025 Stellen Sie das Geld jetzt in den Haushalt ein, um keine neuen Schulden aufzunehmen. Das wollte die schwarz-grüne Mehrheit nicht. Sie haben lieber neue Schulden aufgenommen und die Milliarden dort liegen, damit Sie noch Spielgeld für die zweite Hälfte dieser Wahlperiode haben. Das finden wir nicht richtig. Aber genau das ermöglichen Sie mit den zeitlichen Fristen, so wie Sie sie setzen. Das ist unsere Kritik, und darauf zielt auch der Änderungsantrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
