landtag.nrw.de ↗

Carolin Kirsch

SPD 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung sollen im Nachgang zu den Haushaltsberatungen 2025 noch gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, die man eigentlich schon im Vorfeld des Haushaltsentwurfs in das Beratungsverfahren hätte einbringen müssen. Das ist nicht geschehen, und jetzt muss von der Landesregierung nachgebessert werden. Im Gesetzentwurf werden daher auch zwei Themen miteinander verknüpft, die – zumindest inhaltlich – nichts miteinander zu tun haben. Zum einen geht es um eine gravierende Änderung im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Auf dieses Gesetz konnten wir in NRW bisher stolz sein, weil es im bundesweiten Vergleich Maßstäbe für eine nachhaltige Integrationsarbeit im Land und in den Kommunen gesetzt hat. Zudem wurde mit diesem Gesetz die auskömmliche Finanzierung der Kommunen und Träger für diese wichtige Arbeit durch das Land garantiert. Die Integrationsministerin hat sich nun entschieden, diese Garantie aufzugeben. Nicht nur hat man für das Jahr 2025 die Dynamisierung komplett ausgesetzt, nein: Man eröffnet mit der vorgesehenen Änderung auch die Möglichkeit, die garantierte Mindestfinanzierung für die Kommunen auszuhebeln. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung am 10. Januar sehr deutlich ihre Irritation zu diesem Vorgang zum Ausdruck gebracht und gefordert, dass entsprechende Korrekturen im Gesetzentwurf erfolgen müssten, um sicherzustellen, dass hier nicht sozusagen noch durch die Hintertür in 2025 weitere Kürzungen möglich sind. Sie haben auch sehr deutlich gemacht, dass die Landesregierung so den Weg der Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integrationspolitik verlässt. Nun haben uns sowohl der Finanzminister als auch die regierungstragenden Fraktionen versichert – auch jetzt gerade wieder –, dass man natürlich keine weiteren Kürzungen plane, eine Korrektur der einschlägigen Passage aber trotzdem nicht erfolgte. Landtag Ich fürchte, den kommunalen Spitzenverbänden und auch den Kommunen bleibt nun nichts anderes übrig, als auf das Prinzip Hoffnung zu setzen. Wir tun dies nicht, sondern lehnen die vorgesehenen Änderungen beim Integrationsgesetz in Gänze ab. (Beifall von der SPD) Wir haben bereits in den Haushaltsberatungen deutlich gemacht, dass alle Kürzungen zurückgenommen werden müssen und damit also auch die Dynamisierungsvorgaben einzuhalten sind. Wir können daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, auch dem Änderungsantrag Ihrer Fraktion zu diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen, der lediglich eine Rücknahme der Regelungen mit Blick auf die Mindestfinanzierung vorsieht. Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Die Kommunen und die Menschen vor Ort brauchen dafür Unterstützung, dass Integration und Teilhabe gelingen kann – nicht weniger, sondern mehr. Wir brauchen eine bessere Integrationsarbeit. Das sehen wir jeden Tag in unseren Kommunen. Kürzungen in diesem Bereich sind Kürzungen an der völlig falschen Stelle. (Beifall von der SPD) Kommen wir zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs. Hier versucht die Landesregierung endlich, der massiv geäußerten Kritik an der Handhabung der Selbstbewirtschaftungsmittel etwas entgegenzusetzen, indem eine Regelung zur zeitlichen Befristung in der Landeshaushaltsordnung aufgenommen werden soll. Leider muss ernsthaft bezweifelt werden, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen wirklich den Willen haben, die Selbstbewirtschaftungsmittel in dieser Legislaturperiode noch deutlich zu reduzieren. Die Zahlen sprechen da erst mal für sich. Der Abbau der Selbstbewirtschaftungsmittel ist bisher eher zurückhaltend angegangen worden. In der Anhörung durch die Sachverständigen wurde sehr deutlich, wo hier weiterhin Mängel sind. Erstens. Es fehlt nach wie vor an einer gesetzlichen Regelung zur Dokumentation hinsichtlich der Verwendung und Verteilung der Selbstbewirtschaftungsmittel, um Transparenz rechtssicher herzustellen. Durch die Selbstbewirtschaftungsmittel ist das Budgetrecht des Landtags erheblich eingeschränkt. Haushaltsrecht wird vielfach durchbrochen. Eine freiwillige Dokumentation durch das Finanzministerium reicht nicht aus, um dies zu kompensieren. Detaillierte gesetzliche Vorgaben, die auch einheitlich durch alle Ressorts anzuwenden sind, sind aus unserer Sicht dringend erforderlich. (Beifall von der SPD) Zweitens. Die Möglichkeit, Selbstbewirtschaftungsmittel zu bilden, muss grundsätzlich deutlich restriktiver gehandhabt werden. Selbstbewirtschaftungsmittel 29.01.2025 dürfen nur eine Ausnahme sein und eben nicht regelmäßige Praxis zur Mittelübertragung werden. Dann besteht weiterhin die Gefahr eines Nebenhaushalts. Und dies hat die Landesregierung mit diesem Entwurf wieder nicht ausgeräumt. Zu guter Letzt: Eine Frist von vier Jahren bedeutet faktisch, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Konsequenzen gezogen werden müssen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Beifall von der SPD) Dies trägt definitiv nicht zu einem schnellen Abbau der Selbstbewirtschaftungsmittel bei. Der Änderungsantrag der FDP geht da zum Teil in die richtige Richtung. Insgesamt haben wir Sozialdemokrat*innen aber eine andere Zielsetzung hinsichtlich einer Neuregelung und können daher den Änderungsantrag nicht unterstützen. Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der FDP daher ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

Alle Reden von Carolin Kirsch Protokoll ↗