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Jochen Klenner

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein wichtiges Thema mit einer etwas sperrigen Überschrift unter TOP 2. Aber im Vergleich zur Diskussion unter TOP 1 müssen wir, glaube ich, ein bisschen die Emotionen wegnehmen und es einordnen, es in eine sehr sachliche Debatte einfügen, wie sich das im Haushalts- und Finanzausschuss und unter Demokraten ohnehin gehört. Ich möchte aber eingangs feststellen, dass das leider – mit all den Abschichtungen, die ich gerade schon vorgenommen habe – in den letzten Wochen nicht immer gelungen ist. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich ein bekanntes Sprichwort zitieren: Wer bei jedem Thema schreit, dem hört man nicht mehr zu. – Chat-GPT schreibt zu diesem Zitat: Wer ständig laut ist, sich aufregt oder übertreibt, wird irgendwann von der Öffentlichkeit nicht mehr ernst genommen. Die Worte verlieren an Bedeutung, weil die Zuhörer sich entweder daran gewöhnen oder genervt sind. Es drückt aus, dass es oft wirkungsvoller ist, sich besonnen und bedacht auszudrücken, statt immer laut und dramatisch zu sein. Wie gesagt, bei dem Sprichwort kamen mir Debatten zu dem sperrigen Thema, das wir eben in der Überschrift gehört haben, zu Selbstbewirtschaftungsmittel, in den Sinn. Ich erkenne da ganz große Gemeinsamkeiten im Ausschuss. Es gibt gute Gründe, an dem Modell der Selbstbewirtschaftungsmittel, wie wir sie in Nordrhein-Westfalen haben, festzuhalten. In anderen Ländern gibt es andere Regelungen. Deshalb passt auch nicht jeder Sachverständige, der aus einem anderen Bundesland kommt und sich vielleicht gar nicht so genau mit den nordrhein-westfälischen Gegebenheiten auskennt. In der Anhörung ist doch schon klar geworden – das muss ich einräumen, und das haben auch die allermeisten Kollegen sowohl von den regierungstragenden Fraktionen als auch von der Opposition erkennen lassen –, dass wir nun schon eine deutliche Verbesserung haben, was die zeitliche Verfügbarkeit von Selbstbewirtschaftungsmitteln angeht. Wir begrenzen das, ungenutzte Mittel werden zurückgeführt, und wir stärken die parlamentarische Kontrolle. Der Landesrechnungshof hat dazu in seiner Stellungnahme positiv festgestellt, dass eben genau das erreicht wird. Der Haushaltsgesetzgeber wird gestärkt, und das Risiko, dass eben unverbrauchte Mittel zu stark anwachsen, wird jetzt wirksam begrenzt. Zu Recht wird angemerkt, dass die Möglichkeiten der Selbstbewirtschaftungsmittel weiter sehr restriktiv zu handhaben sind. Darin sind wir uns, glaube ich, als Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses allein in unserem Selbstverständnis wahrscheinlich schon sehr einig. Richtig ist auch die Empfehlung, dass die Rückführung von Mitteln natürlich nicht zwingend erst am Ende Landtag der vorgesehenen Frist erfolgen muss, sondern bereits früher, wenn feststeht, dass die Mittel nicht mehr benötigt werden, geschehen kann. Dieser wichtige Hinweis vom Landesrechnungshof passt dann aber auch zu dem Änderungsantrag, den die FDP angekündigt und vorgelegt hat. Sie beantragt, die Fristen noch weiter zu verkürzen. Hier möchte ich jedoch den Hinweis geben, dass man eine Frist ja nicht bis zum Ende ausschöpfen muss. Die Landesregierung hat das bereits vor dem heutigen Beschluss bewiesen, denn sie hat bereits Milliarden Euro in den Haushalt zurückgeführt. Da ist es belegt: Seit 2024 wurden SB-Mittel um 3,6 Milliarden Euro reduziert. Die Versuche der Opposition, insbesondere auch der FDP, das Thema teilweise zu skandalisieren, sind deshalb irreführend und falsch. Sie wirken auch nicht glaubhaft, auch das habe ich im Ausschuss schon gesagt. Richtigerweise mahnen wir uns gegenseitig, dass man als Opposition und als regierungstragende Fraktion in der Argumentation gleich bleiben soll. Also das, was man in Oppositionszeiten gefordert hat, sollte man möglichst auch in Regierungsverantwortung nicht vergessen. Aber umgekehrt gilt es genauso. Die Möglichkeiten der Selbstbewirtschaftungsmittel haben gerade die Minister Pinkwart und Stamp in der gemeinsamen Zeit der schwarz-gelben Regierung ganz intensiv genutzt. Das war angesichts der Herausforderungen, die damals bestanden, auch richtig so. Da sind wir uns alle einig. Ich denke, wir sind uns auch einig, dass die Planungsunsicherheiten angesichts weltweiter Herausforderungen und Entwicklungen, die wir in Haushalten haben und auf die wir als Land manchmal auch nur bedingt Einfluss haben, vermutlich eher leider zunehmen statt abnehmen werden. Deshalb ist mir nicht ganz klar, was heute an der Möglichkeit, die in der letzten Wahlperiode insbesondere von den FDP-Ministern intensiv genutzt wurde, plötzlich so falsch sein soll. Man hat denen niemals irgendwie Tricksereien oder dergleichen vorgeworfen. Das war nicht so, und das ist auch heute nicht so. Und da, finde ich, haben wir auch einen ganz vernünftigen Umgang im Haushalts- und Finanzausschuss miteinander. Wir müssen jedoch aufpassen, dass wir Regierungsmitgliedern nicht solche Dinge unterstellen, denn das nagt am Vertrauen in den Staat. Noch einmal ganz klar: Das Gegenteil ist der Fall. Mit der neuen Regelung senden wir ein starkes Signal für Transparenz und Haushaltsdisziplin. Das sollten wir anerkennen. Daher könnten wir ohne Probleme auch zustimmen. Ich denke, man kann dann in der Praxis sehen, ob weitere Verbesserungen notwendig sind. Aus unserer Sicht sind die unterbreiteten Vorschläge sinnvoll. Ein kurzer Satz – weil eigentlich auch das ausgeräumt ist – zur gesellschaftlichen Integration und Teil-29.01.2025 habe: Dazu gab es noch einmal eine Klarstellung – auch gegenüber der kommunalen Familie –, sodass die Bedenken ausgeräumt sind. Wir haben die garantierte Mindestförderung. Also kann man auch da ohne Bedenken zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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