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Christof Rasche

19.12.2024 Sitzungen 18/85

Ja klar. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Vielleicht. – Sie sagten gerade: Liebe Frau Gorißen, der Karton ist noch leer. – Aber bildlich betrachtet ist der Karton, den wir in diesem Jahr bei der Bundesregierung abgeliefert haben, mit 194 Vorschlägen gefüllt. Diese haben wir digital übersandt. Auf die 194 Vorschläge sind – ich sage es immer wieder – nicht nur die Minister gekommen, sondern auch die hohen Verwaltungsbeamten aus sämtlichen Ministerien der Länder waren daran beteiligt und haben gesagt, dass diese 194 Vorschriften tatsächlich abgeschafft werden können. Wenn unsere Beamten das sagen, dann sind wir an einem Punkt, an dem wir uns fragen müssen: Wie viel an Wahnsinn gab es im Zusammenhang mit dem Bürokratieaufbau in den letzten Jahren, dass auch die Ministerien sagen, es könne weg? Da sind wir also auf einem guten Weg. Das heißt, die Länder haben nach den Bauernprotesten vor einem Jahr ordentlich gearbeitet. Der Bund hätte nachziehen können, aber gut, das kommt dann vielleicht in den nächsten Monaten. Im Bereich der Konditionalität wird zum Beispiel im Winter auf starre Datumsvorgaben für den Beginn der Mindestbodenbedeckung von Ackerflächen verzichtet. Der Fruchtwechsel auf Ackerflächen wird einfacher gestaltet. Zu Recht wird im Antrag eine kritische Überprüfung der zahlreichen Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten gefordert. Unnötige Doppelmeldungen müssen zukünftig durch digitale Schnittstellen verhindert werden, wo es möglich ist. Diese Doppelmeldungen müssen künftig der Vergangenheit angehören. Mit Einverständnis der landwirtschaftlichen Betriebe sollten natürlich auch die behördlich vorliegenden Landtag ELAN-Daten an die notwendigen Meldestellen weitergeleitet werden können. Mit der Entwicklung des Düngeportals bei der Landwirtschaftskammer sind wir auf dem richtigen Weg, alle relevanten Daten und Dokumentationen aus verschiedenen Bereichen sinnvoll zusammenzuführen und die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Bereits jetzt bietet das Düngeportal NRW die Möglichkeit, die Flächendaten aus dem Förderantrag zu nutzen. Ebenso werden die Flächendaten bereits umfangreich für die Agrarstatistik verwendet. Diese Möglichkeiten können noch ausgeweitet werden. An mehreren Stellen im Düngerecht müssten die Aufzeichnungsfristen angepasst werden. Ein erster Schritt ist hierbei die Verlängerung der Frist zur Dokumentation der Düngung in der Bürokratieabbauverordnung, die Ende November vom Bundesrat beschlossen wurde. Weitere Schritte – etwa bei der Aufzeichnung von Wirtschaftsdüngertransporten – müssen nun folgen. Die Landesregierung wird sich darüber hinaus auf EU- und Bundesebene dafür einsetzen, dass die Angabe von Flächengrößen im ELAN-Flächenantrag von vier auf maximal zwei Nachkommastellen verringert wird. Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes wurde bereits eine Neukonzeption der Bodennutzungserhebung durch die digitale Nutzung vorliegender Verwaltungsdaten angestoßen. Die Reduzierung der Dokumentationspflichten ist bereits in dem auf Bundesebene stattfindenden Prozess zur Entbürokratisierung enthalten und wird von der Landesregierung unterstützt. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Produkte direkt am Hof absetzen, sind für die regionale Vermarktung wichtig. Gerade kleine Betriebe benötigen dabei eine Erleichterung durch die Befreiung von der Kassenbuchpflicht oder durch die Einführung digitaler Kassenbuchsysteme, um ihre Direktvermarktung erfolgreich aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung hat sich beim Bürokratieabbau bisher leider wenig bewegt, aber immer wieder unnötigen Aufwand geschaffen, zuletzt beispielsweise bei der Umsatzsteuer. Der Bürokratieabbau muss nun auf allen Ebenen stark vorankommen. Er muss ein Arbeitsschwerpunkt bleiben und im Zusammenspiel mit der Digitalisierung weiterhin an Fahrt aufnehmen. Hierfür zeigt der Antrag einen wirklich guten Weg auf. Ich bin am Ende meiner Rede angelangt. Zwischen Ihnen und dem Christkind stand gefühlt eigentlich nur noch diese Rede. (Heiterkeit von Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Sie machen es jetzt nicht besser!) 19.12.2024 Da wir gemeinsam gleich das Licht ausmachen – Frau Kahle-Hausmann hat mir vorhin zugerufen, sie würde ganz gerne noch mit allen ein Lied singen, aber Sie haben die Texte nicht wie erbeten mitgebracht –, darf ich Ihnen an dieser Stelle ohne gemeinsames Singen schöne und besinnliche Weihnachten sowie Zeit für wichtige Dinge, Zeit für Dinge, die Spaß machen, wünschen. Ich freue mich, wenn wir uns alle im nächsten Jahr frisch und munter wiedersehen. Haben Sie eine schöne Zeit. Frohe Weihnachten und alles Gute fürs neue Jahr 2025! Bleiben Sie gesund. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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