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Ralf Witzel

FDP 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Wahlperiode schon mehrfach über die Bekämpfung von Finanzkriminalität hier im Hohen Hause debattiert. Wer sollte etwas dagegen haben, wenn kriminelle Machenschaften eingedämmt werden, außer den Kriminellen selbst? Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und Akzeptanz bei ehrlichen Steuerzahlern, illegalen Praktiken entschlossen entgegenzutreten, die Landtag oft mit Strukturen der Organisierten Kriminalität verbunden sind. Aus Nacherlösen resultierende Mehreinnahmen für die öffentliche Hand helfen allen politischen Kräften in unserem Land, auch wenn wir bei der Mittelverwendung gelegentlich Auffassungsunterschiede haben. Unser gemeinsames Ziel in Land und Bund lautet: Wir wollen durch Bündelung von Spezialwissen und den Einsatz nötiger Ermittlungskompetenzen mehr Schlagkraft gegen Organisierte Kriminalität, Cybercrime und Geldwäsche entfalten. (Beifall von der FDP) Erhebliche Fälle von Steuerkriminalität können damit wirksamer aufgespürt und bekämpft werden. Die Finanzminister in Bund und Ländern versprechen sich beispielsweise Fortschritte bei der Eindämmung der Terrorismusfinanzierung oder der Umsatzsteuerkriminalität und im Ergebnis auch Mehreinnahmen durch größere Ermittlungserfolge. Dazu gehört strukturell das, was bereits in der letzten, der 17. Wahlperiode ein Arbeitsschwerpunkt gewesen ist, nämlich die interdisziplinäre Bündelung von Kräften und Kompetenzen und damit erhebliche Zeitersparnisse in der erforderlichen Zusammenarbeit von Behörden ganz unterschiedlicher Ressorts, beispielsweise Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. Das macht auch zukünftig Sinn, unabhängig vom Wahlperiodenwechsel. Der Antrag spricht explizit das Phänomen des Underground Bankings als Voraussetzung zur Abwicklung illegaler Transaktionen an. Hier ist vor allem das Hawala-Banking bekannt. Auch solche Praktiken sind in den Blick zu nehmen. Der Ansatz des Antrags ist also gar nicht verkehrt, er offenbart aber auch Schwächen und lässt Fragen offen. Deshalb fehlt diesem Antrag die eigentliche notwendige Substanz, um über Obersätze hinauszugehen. Sie als Koalition und Regierung müssen daher folgende Aufgaben lösen. Erstens: Stellenbesetzung. Sie weisen auf neue Stellen hin – das haben auch meine Vorredner gerade getan –, aber nicht auf deren Besetzung. Ein Großteil berufserfahrene Kräfte dürfte sich aus anderen Behörden rekrutieren lassen. Diese fehlen dann aber dort für die jeweiligen Fachaufgaben. Genau das haben uns die Gewerkschaftsvertreter in den letzten Wochen mehrfach mitgeteilt, ihre Sorge vor Abwanderungen, wenn man hier den Staubsauger hineinhält. Wir haben leider dauerhaft heute schon strukturell rund 20.000 unbesetzte Stellen. Wie gehen Sie damit um? Die Frage ist unbeantwortet. Zweitens: Personalentwicklung. Die Forderung nach kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung allein ist nicht ausreichend. In dem komplexen Themengebiet, über das wir hier sprechen, ist es insbesondere relevant, die notwendige Fachexpertise langfristig 19.12.2024 herauszubilden. Das muss in langfristig angelegten Personalentwicklungskonzepten vorgesehen sein. Spezialkennnisse sind gerade in diesem Themenfeld wichtiger als generalistische Fähigkeiten. (Beifall von der FDP) Drittens: IT-Systemvernetzung. In der Realität wird eine effektive und effiziente Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Steuerfahndung häufig allein durch die verschiedenen IT-Systeme und weitere Hürden erschwert. Hier muss dringend nachgebessert und eine einheitliche IT-Infrastruktur geschaffen werden, um die digitale und ortsunabhängige Zusammenarbeit zu erleichtern. Viertens. Wir brauchen eine Priorisierung im Vorgehen gegen Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren. Auch das erfordert personelle Schwerpunktsetzungen, die wir bislang beim Justizminister nicht erkennen. Deshalb ist es vielleicht ganz gut, dass er gleich hier vorträgt, weil der Finanzminister nicht da ist. Diese Schwerpunktsetzungen dürften angesichts schlummernder Milliardenrückstellungen bei Sparkassen und anderen Banken in ihren jeweiligen Bilanzen lohnend sein. Der Rechtsausschuss wird zeitnah zu diesem Komplex richtigerweise eine Anhörung durchführen. Wir werden sehen, ob CDU und Grüne danach, wie auch die Landesregierung selbst, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen und den Anforderungen gerecht werden. Nur wenn Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen, sind die Maßnahmen gelungen. Das muss die Landesregierung in der Folgezeit erst beweisen. Ein letzter Hinweis: Was ich in Ihrem Antrag ganz putzig fand, ist die Forderung einer Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zur Information über die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung mit dem Hinweis darauf, dass Täter sich dann ja abgeschreckt fühlen würden. Ich bin nicht ganz sicher, wie viele Terroristen sich letztlich von einer Kampagne Ihrer Öffentlichkeitsarbeit abschrecken lassen. Diese Kreise verstehen in aller Regel nur die Härte des Rechtsstaats. In diesem Sinne sollten wir weiter an der Thematik dranbleiben. Ihnen alles Gute für die nächste Zeit! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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