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Rainer Schmeltzer

19.12.2024 Sitzungen 18/85

Bitte, Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Kapteinat, ich finde immer noch, dass Ihre Argumentation gewisse Lücken hat. Zu kritisieren, dass wir ein Gesetz haben auslaufen lassen, von dem Sie überzeugt sind, dass es eigentlich nicht richtig ist, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das habe ich gar nicht gesagt!) 19.12.2024 ist aus meiner Sicht keine besonders kohärente Argumentation. Jedenfalls haben Sie angedeutet, dass Sie den Inhalt des Gesetzes eigentlich gar nicht teilen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Dass wir das kri- tisch betrachten!) – Ja, dass Sie das kritisch betrachten. Dann betrachten Sie doch auch die Informationen, die Ihnen das Ministerium im Monatsbericht immer zukommen lässt, über den Ausbaustand des Systems in Nordrhein-Westfalen und die jeweiligen Verweildauern, die dort aufgelistet sind, kritisch. Daran können Sie sehr genau die Zusammensetzung und die Verweildauern in den Landesunterbringungseinrichtungen verfolgen. Das heißt, die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament sehr umfänglich nach, indem Sie für jeden Monat genau nachvollziehen können, wie die Zusammensetzung in den Einrichtungen ist und wie lang die tatsächliche Verweildauer ist – sprich: welche Personengruppe auch in der Vergangenheit über 18 Monate im Unterbringungssystem untergebracht worden ist. Zukünftig werden Sie übrigens auch aufgelistet bekommen, welche Personengruppen unter den Aspekten des § 47 Abs. 1a eine längere Verweildauer in Landesunterbringungseinrichtungen haben. Dann werden wir in der Tat konstruktiv über weitere Prozesse diskutieren, etwa über die Steuerung von Migrationsprozessen oder die Verbesserung des Rückkehrmanagements insgesamt. Richtig ist nämlich, dass es nicht allein die Frage nach § 1a oder § 1b und mithin die Verweildauer in Landesunterbringungseinrichtungen betrifft, vielmehr ist entscheidend, wie wir erstens die Verfahren beschleunigen – dafür ist das BAMF zuständig – und wie wir zweitens die Asylgerichtsbarkeit stärken. Das hat die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket getan. Es wird drei zusätzliche Kammern in diesem Bereich geben. Es geht auch um die Frage der Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden, um Rückführungen und das Rückkehrmanagement noch stärker zu zentralisieren und zu verbessern. Auch das hat die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket getan. Im Übrigen schon davor: Mit dem Haushalt 2024 haben wir 5 Millionen Euro als zusätzliche Mittel an die Zentralen Ausländerbehörden gegeben. Die Ausländerbehörden haben auch zusätzliche Befugnisse bekommen. Wir stärken die Zentralen Ausländerbehörden jetzt noch einmal, immer im engen Austausch mit den Kommunen, weil es wichtig ist, dass wir dahin kommen, die Prozesse des Rückkehrmanagements etc. besser zu steuern, effizienter zu gestalten, ohne dabei neue Schnittstellen zu produzieren. Am Ende muss die Aufgabe bewältigt werden, dass die Integration bei denjenigen Menschen gelingt, die eine Landtag gute Bleibeperspektive haben. Das muss die zweite Seite sein, die Verbesserung von Rückkehr und Rückkehrmanagement ist die erste. Wir müssen einen Fokus darauf legen, wie Integrationsprozesse tatsächlich gelingen können. Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig, dass wir diese Punkte hier miteinander sehr intensiv und konstruktiv diskutieren. Wir als Landesregierung werden diesen Prozess selbstverständlich weiter begleiten. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Also keine zuge- sagte Evaluation!) Wir haben sehr viele sehr konkrete Maßnahmen zur Verweildauer in den Landesunterbringungseinrichtungen aufgelegt, und wir werden uns weiter konstruktiv damit auseinandersetzen. Ich hoffe, dass wir das im Sinne einer Verbesserung der Steuerung von Migration, aber auch und gerade von Integrations- und Teilhabeprozessen in Nordrhein-Westfalen weiter gemeinsam tun werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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