Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, Schutz und Zuflucht zu gewähren. Dabei hat Nordrhein-Westfalen nicht nur eine lange Geschichte als Zufluchtsort, sondern auch eine gewachsene Integrationsinfrastruktur, weil wir eine lange Tradition als Einwanderungsland haben. Kein anderes Bundesland hat eine derart flächendeckende Struktur, wie Nordrhein-Westfalen sie vorhält. Mit dem kommunalen Integrationsmanagement, den Integrationsagenturen, aber auch den vielen ehrenamtlichen Initiativen und den MSOs vor Ort haben wir eine gute Struktur, die Menschen ein Ankommen ermöglicht und die dabei unterstützt, Integrationsprozesse zu steuern. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei maßgeblich auch in finanzieller Hinsicht. Darüber hinaus – das haben Sie, Frau Kapteinat, ja schon richtig zitiert – hat das Land die Landesunterbringungskapazitäten gemäß unserer Zusage auf 41.000 Plätze ausgebaut bzw. mietvertraglich gesichert. Zur Erinnerung: Bei Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine gab es 15.000 Plätze im Landessystem. Auch hier trägt das Land zur Steuerung von Prozessen bei. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Bei Amtsüber- nahme?) Das Landessystem ist mittlerweile – und jetzt hören Sie zu: das ist der substanzielle Unterschied dazu, wie es 2015, 2016 war – auch in der Steuerung ein wichtiger Punkt, weil darin die Antragstellung beim BAMF erfolgt, weil die Anhörung noch während des Aufenthalts in einer Landesunterbringungseinrichtung erfolgt und weil wir die medizinische Versorgung verbessert haben. Mittlerweile haben wir mit der Regionaldirektion der BA sogar zwei Modellprojekte auf den Weg gebracht, um bereits im Landessystem Kompetenzen der zu uns Kommenden aufzunehmen und Anerkennungsprozesse starten zu können. Das ist wie gesagt ein substanzieller Unterschied. Die von Ihnen immer viel zitierten 70.000 Plätze waren 19.12.2024 eben nicht von diesem System hinterlegt. Im Grunde genommen war die Frage der Registrierung und die gesundheitliche Versorgung nicht geklärt. Wir waren weit entfernt davon, dass wir in diesen Einrichtungen Projekte mit der BA hatten. Wir machen uns konsequent daran, das Landessystem weiter auszubauen, unsere Zusage zu halten und dementsprechend die Kommunen an der Stelle auch zu entlasten. Ja, es ist wichtig, bei Migration, Integration und Steuerung unterschiedliche Bausteine und Stellschrauben zu drehen, weil es de facto natürlich Herausforderungen gibt, insbesondere in den Kommunen. Diese leisten bei der Aufnahme, bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten Herausragendes, stehen aber eben auch unter erheblichem Druck. Daher ist es auch die Aufgabe des Landes, die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten. Mit dem Maßnahmenpaket nach dem schrecklichen Anschlag von Solingen haben wir zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ auf den Weg gebracht. Dazu zählt, dass wir jetzt auch die Möglichkeit des § 47 Abs. 1a Asylgesetz ausschöpfen. Dies entlastet die Kommunen dahin gehend, dass Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in der Regel eben nicht mehr zugewiesen werden. Grundsätzlich nicht, aber Ausnahmen bestehen natürlich weiterhin für Familien mit minderjährigen Kindern, die gesetzlich – das ist auch richtig so – nach sechs Monaten zugewiesen werden müssen. Wir überprüfen darüber hinaus auch die Regelung des Abs. 1b und stehen daher den Inhalten und der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs durchaus konstruktiv gegenüber. Es handelt sich dabei um die Gruppe derer, deren Asylgesuch als offensichtlich unbegründet und unzulässig abgelehnt wurde. Natürlich bleibt bei allen Regelungen auch die individuelle Prüfung eines Asylantrages, mithin auch die Möglichkeit zur individuellen Gewährung von Schutz, unberührt. Wenn wir konkret weiter über den Gesetzentwurf, wie er von der FDP vorgelegt worden ist, diskutieren, kann sich die SPD in der Zwischenzeit überlegen, wie sie dazu steht. Denn auf der einen Seite zu sagen, dass wir das Gesetz hätten auslaufen lassen und das skandalös sei, und auf der anderen Seite zu sagen, dass der Inhalt des Gesetzes eigentlich skandalös sei, ist in der Tat – das muss ich schon sagen – eine geräuschvolle Opposition. Aber sie haben im Beratungsverfahren ja noch Zeit, sich zu überlegen, wie sie zu dem Gesetz stehen werden. (Beifall von Astrid Vogelheim [GRÜNE]) Fest steht aber auch: Bei der Migration, der Integration, aber auch beim Rückkehrmanagement sind die Länder auf eine gute Kooperation mit dem Bund angewiesen. Der Bund bleibt hier auch weiterhin gefor-Landtag dert, mit dem BAMF die Erledigung von Asylverfahren weiter zu beschleunigen. Da ist man schon auf einem guten Weg, aber wir müssen noch schneller werden, um lange Aufenthaltsdauern zu vermeiden und unklare Bleibeperspektiven zu verhindern.
