Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziemlich genau vor sechs Jahren haben wir hier zuletzt darüber debattiert, Asylbewerber für bis zu 24 Monate in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes unterzubringen – im Idealfall bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Außerdem sollten abgelehnte Asylbewerber in den Einrichtungen verbleiben und von dort aus abgeschoben werden. Die damalige Landesregierung nannte das ganze Konzept „Asyl-Stufenplan“. Interessant ist, dass damals – man kann das im Protokoll nachlesen – beispielsweise der SPD-Abgeordnete Yetim sagte, dass die Landesunterbringungen eher Lagern ähneln würde. Die grüne Abgeordnete und inzwischen auch Vizepräsidentin Aymaz sprach damals von Kasernen und führte weiter aus, dass in den Landesunterkünften die medizinische Versorgung nicht gewährleistet sei. Ich finde es ganz spannend, mal in den Protokollen nachzulesen. Das ist sicherlich auch für die heutige Debatte hilfreich, damit man immer weiß, warum hier die eine oder andere Ablehnung erfolgt. Eine frühzeitige Zuweisung an die Kommunen – sprich: eine Zuweisung vor der Entscheidung über 19.12.2024 den Asylantrag – lehnen wir auch heute noch ab, da so der Aufenthalt verfestigt wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung über den Asylantrag noch aussteht. Wir alle wissen, dass es im System genug Profiteure gibt, denen es mit der Zuweisung gar nicht schnell genug gehen kann. Da muss ich ganz klar sagen, dass das für uns anders als für SPD und Grüne gewiss nicht der Maßstab ist. Im Regelfall beträgt die Frist bis zur Überstellung an die Kommunen nicht 24, sondern 18 Monate. Gemäß Asylgesetz haben die Länder aber die Möglichkeit, diese Frist auf 24 Monate zu erweitern. Genau das wurde 2018 so umgesetzt. Dass dieses Gesetz damals befristet war und am 1. September 2024 außer Kraft treten sollte, ist natürlich schade – auch in Richtung FDP. Dieser Fauxpas wird aber im vorliegenden Gesetzentwurf geheilt, weswegen wir inhaltlich nur zustimmen können. Unabhängig davon möchte ich noch zwei wesentliche Probleme angehen. Erstens. Die Asylverfahren dauern viel zu lange. Das ist uns allen bewusst. Dem liegt eine völlige Überlastung der Verwaltungsgerichte zugrunde. Es geht dabei nicht nur um die Anzahl der Verfahren, sondern auch um die Komplexität der Materie. Es muss dringend nachgesteuert werden. Asylverfahren sollten im Idealfall nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein, damit das System überhaupt noch überlebensfähig bleibt. Zweitens. Die vorgesehenen Abschiebungen bei negativem Bescheid des Asylantrags funktionieren nicht. Das ist Fakt. Das gilt traurigerweise auch für Dublin-Rücküberstellungen. Da kennen wir ein sehr prominentes Beispiel. Deutschland lässt sich in dieser Frage mehr als nur vorführen. Es ist mir wichtig, noch einen weiteren Punkt zu erwähnen. Schaut man sich die durchschnittliche Verweildauer in den Landeseinrichtungen an, wird schnell klar, dass das 24-Monate-Modell von dieser Landesregierung längst nicht mehr angewandt wird. Lediglich in 18 von 100 Fällen betrug die Verweildauer zuletzt länger als zwölf Monate, obwohl wir alle wissen, dass kaum ein Asylverfahren in dieser Zeit abgeschlossen wird. Sprich: Es werden unter dieser grünen Ministerin den Kommunen schon seit geraumer Zeit Personen zugewiesen, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Ich sage an dieser Stelle auch im Sinne der Kommunen ganz klar: Das muss aufhören. – Das sollte eigentlich uns allen bewusst sein, nicht zuletzt den migrationspolitischen Sprechern. Abschließend sei natürlich noch gesagt, dass es wesentlich effizienter wäre, wenn wir an unseren Grenzen endlich von der Möglichkeit der Zurückschiebung Landtag bzw. Zurückweisung Gebrauch machen würden – genau das will hier aber gefühlt niemand –, denn ich glaube, da wäre eine Handhabe mehr als einfach. – In dem Sinne vielen Dank. (Beifall von der AfD)
