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Christof Rasche

19.12.2024 Sitzungen 18/85

Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, auch ich bin dafür, Bürgerbegehren über Volksinitiativen, Volksbegehren und Einwohneranträge zu erleichtern, und ich glaube, dass Formen von direkter Mitwirkung eine Hilfe sein können. Im Gegensatz zu dem einen oder anderen war ich an einem solchen Projekt einmal beteiligt. Ich war nämlich einmal Generalsekretär einer großen Oppositionspartei, die diese Elemente damals über ein Volksbegehren überhaupt weiter vorangetragen hat. Eine Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten ist damals gegen den Widerstand der Mehrheiten eingesetzt worden. Ja, ich halte es nach wie vor für richtig, aber ich habe auch eine Erfahrung gemacht, die ebenfalls dazugehört. Wenn ich mir die Wahlergebnisse bei den Direktwahlen anschaue, muss ich sagen, dass ich auch ein Stück weit enttäuscht bin, dass diese Öffnung von mehr Mitwirkung von den Bürgerinnen und Bürgern, was die Wahlbeteiligung angeht, als überschaubar wahrgenommen wird. 19.12.2024 Das ist kein Nein, sondern das ist nur ein kritischer Hinweis, den man im Auge behalten muss. Ich selbst war an der Spitze der Bewegung und sage heute: Es gibt auch Hinweise darauf, dass – woran immer das liegen mag – im zweiten Wahlgang nur noch 20 % wählen gehen. Das muss einen nachdenklich stimmen. Der Antrag – kommen wir jetzt darauf zurück, was ja der Sinn der Sache ist – kann Demokratie stärken und eine Mitwirkung von Menschen ermöglichen. Das ist wahr. Das vorausgesetzt müssen Meldeämter das dann aber auch tun und die vorhandenen Daten prüfen. Es ist klar: Die gewonnenen Unterstützerinnen und Unterstützer müssen stimmberechtigt sein, wenn direkte Demokratie wirklich funktionieren soll. Das ist aufwendig, und das bindet Ressourcen in den Gemeinden. Außerdem ist die Papierform heutzutage für viele eine bürokratische Hürde, an einer Abstimmung überhaupt teilzunehmen. Auch das stimmt. Dieser Entwurf sieht jetzt vor, das – in Anführungsstrichen – digitaler zu machen. Man soll seine Unterschrift also auch digital abgeben können. Die weitere Umsetzung soll dann durch Rechtsverordnung von den Ministerien geregelt werden. Ich finde es im Prinzip richtig – das habe ich vorhing schon gesagt –, auch das in digitaler Form anzubieten. Man kann sicherlich noch eine ganze Menge an bürokratischen Hürden abbauen. Es gibt auch Bundesländer, die das bereits auf Landesebene versuchen, und es gibt auch eine europäische Bürgerinitiative, die das bereits seit 2011 anbietet. Allerdings muss man sagen, dass valide Auswertungen dazu noch nicht vorliegen. Jetzt muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Es gibt auch Argumente, die gegen diesen Gesetzentwurf sprechen, die man aber auch berücksichtigen muss. Das Ergebnis will ich nicht vorwegnehmen, aber wenn man wirklich stärken will, dann muss man ein paar Sachen vorher klären; zum Beispiel: Wie soll die technische Umsetzung aussehen? Wie können Missbrauchsmöglichkeiten vermieden werden? Wie kann der Datenschutz hinreichend gewahrt bleiben? Und ganz wichtig: Wie teuer wird das und wie wird das von den Bürgern angenommen? Die Frage habe ich vorhin schon mal vorgetragen. Der hier vorgeschlagene Weg lässt die technischen und finanziellen Umsetzungen aber total offen. Ich finde, nach dem Motto vorzugehen: „Wir sagen jetzt erst einmal, wir machen es, und liefern die Rechtsverordnung dann später nach“, ist unlauter und wird dem Thema nicht gerecht. Bei den allgemeinen Wahlen wie bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bisher auch keine digitale Sammlung von Unterstützungsunterschriften. Das hat einen Grund. Wir sollten einer allgemeinen und einheitlichen Lösung nicht vorgreifen, insbesondere nicht einer Lö-Landtag sung durch den Bundesgesetzgeber. Wenn wir es machen, dann richtig. Übrigens: So ganz analog sind wir längst nicht mehr. Es gibt mit „Beteiligung NRW“ schon eine digitale Lösung in Nordrhein-Westfalen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an politischen Entscheidungsprozessen zu fördern. Das Beteiligungsportal kann von allen Landesbehörden und Gemeinden für elektronische Beteiligungsverfahren genutzt werden. Auf manchen Wegen sind wir schon auf einem guten Weg. Es ist nicht so, als ob das Thema bisher überhaupt nicht gesehen würde. Daran anzuknüpfen ist klug, ist vernünftig. Wenn wir mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten wollen, ist die Digitalisierung die Chance. Das ist doch gar keine Frage. Aber man muss es in der richtigen Reihenfolge machen, damit man keinen Schiffbruch erleidet. In diesem Sinne: Immer Schritt für Schritt ist besser, als nur einen dicken Spruch loszulassen. Ich wünsche Ihnen keinen dicken Spruch, sondern schöne Weihnachten, einen schönen Advent, ein bisschen Ruhe und uns allen friedliche Tage. (Beifall von der CDU, Sandy Meinhardt [SPD] und den GRÜNEN)

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