landtag.nrw.de ↗

Elisabeth Müller-Witt

SPD 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine begrüßenswerte Weiterentwicklung der heute schon auf Homepages der Landesregierung zu findenden digitalen Angebote dar. Aber deshalb ist er nicht minder wichtig. Daher begrüßen wir ihn. Denn man kann 19.12.2024 mit Fug und Recht feststellen, dass sich die Modalitäten für Bürgerbegehren und Volksinitiativen im Großen und Ganzen immer noch im analogen Zeitalter befinden. Allein die Möglichkeit, online Bürgerbegehren zu beantragen, stellt nur einen ersten Schritt der Digitalisierung dar. Während wir zu Recht erwarten, dass alle unsere Behörden in NRW in der digitalen Welt zuverlässig unterwegs sind oder sein werden, verharren wir ausgerechnet an einer entscheidenden Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Exekutive umständlich und kostspielig im Gestern. Erst im Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder geeinigt, womit endlich die letzten Hürden für die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung genommen wurden. Wenn mittels der Deutschland-ID Verwaltungsleistungen rechtssicher ohne händische Unterschrift beantragt werden können, dann ist es eine logische Schlussfolgerung, dass die Deutschland-ID auch beim Sammeln von Unterschriften beispielsweise für Bürgerbegehren im Sinne der Eindeutigkeit als Identitätsnachweis dienen kann, ohne dass weitere und vor allem personalintensive Überprüfungen der Personalien analog stattfinden müssen. Es ist unbestreitbar, dass der gegenwärtige manuelle Verwaltungsaufwand zur Verifizierung von gesammelten Unterstützerunterschriften nicht nur erheblich ist, sondern auch beachtliche Kosten verursacht, die deutlich reduziert werden könnten. Dies allein rechtfertigt eine ernsthafte Verfolgung der vorgelegten Gesetzesveränderung. Die Einführung digitaler Bürgerbeteiligung ist aber auch ein Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Die Bedeutung dessen darf nicht unterschätzt werden. Nach Einführung digitaler Bürgerbeteiligung spielt es nämlich keine Rolle mehr, ob ein Bürger in den Ballungszentren oder auf dem Land lebt. Jede Person, die über ein digitales Endgerät verfügt, kann mithilfe der Deutschland-ID, des Personalausweises oder der Elster-ID ihre Unterstützung anzeigen. Gleichzeitig stellt der Gesetzesvorschlag kein Entweder-oder dar. Wenn gewünscht, kann auch weiterhin in analoger Form ein Votum zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Digitalisierung der Beteiligung geht also eine Demokratisierung der Entscheidungsprozesse einher. Die Partizipation ist nicht mehr eine Frage des Wohnortes, sondern allein des individuellen Interesses an der zu entscheidenden Frage. Mit der Möglichkeit der digitalen Bürgerbeteiligung wird sich parallel der Ort der Debatten vermehrt ins Netz verlagern, wo er schon heute seinen Platz hat. Zum Schluss möchte ich noch einen Aspekt ansprechen, der im vorliegenden Antrag nicht erwähnt wurde, und zwar aus gutem Grund, weil er das Landtag Wahlrecht betrifft. Wenn wir bereit sind, eine digitale Bürgerbeteiligung einzuführen, dann kann ein nächster Schritt sein, das Sammeln von Unterschriften zur Unterstützung von kleinen Parteien auf digitalem Wege zu ermöglichen. Gerade in der aktuellen Situation mit verkürzten Fristen für die Parteien, die keinem Parlament angehören, ist es äußerst schwierig, das nötige Quorum zu erreichen. Aber dies wäre eine andere Debatte, die vor allem unsere Kollegen im Bundestag führen sollten. Wir blicken nun gespannt auf die Debatte in den Ausschüssen und stimmen der Überweisung zu. Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen: Ich wünsche allen gesegnete Feiertage, und zwar sowohl gesegnete Weihnachten als auch Chanukka Sameach, was dieses Jahr zusammenfällt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Alle Reden von Elisabeth Müller-Witt Protokoll ↗