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Daniel Hagemeier

CDU 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Stärkung unserer Demokratie und die Förderung von Bürgerbeteiligung sind für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen zentrale Anliegen; denn sie betreffen uns alle, jeden Einzelnen und uns als Gesellschaft insgesamt. Gerade vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung ist es deshalb wichtig, bestehende Instrumente der Mitbestimmung zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen. Deshalb möchte ich auch anerkennen, dass mit dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten ein Thema aufgegriffen wird, das ohne Zweifel wichtig ist. Mit dem vorliegenden Entwurf wird darauf abgezielt, die Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch digitale Verfahren insgesamt zu erweitern, und es wird hervorgehoben, dass durch digitale Beteiligungsmöglichkeiten Menschen erreicht werden könnten, die bislang von analogen Verfahren ausgeschlossen oder tendenziell benachteiligt sind. Das gilt etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen – ein Thema, dem ich mich persönlich auch als Beauftragter meiner Fraktion für Menschen mit Behinderungen besonders verbunden fühle. Es ist unbestritten, dass digitale Lösungen in vielen Bereichen Effizienzgewinne und Erleichterungen bringen können, sei es für Bürgerinnen und Bürger, die Initiatoren solcher Verfahren, die Verwaltung oder andernorts. Mir ist es deshalb wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass die Landesregierung natürlich auch im genannten Bereich alles andere als untätig war, sondern dieses Thema mit Nachdruck vorantreibt. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform Beteiligung NRW, die Bürgerinnen und Bürgern ganz direkt und schon heute digitale Mitwirkungsmöglichkeiten bietet. Diese Plattform dient als Pilotprojekt und bildet eine Grund-Landtag lage, um digitale Bürgerbeteiligung künftig weiter auszubauen. Gleichzeitig treiben wir den digitalen Ausbau im gesamten Land voran, zum Beispiel im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Stadt und im ländlichen Raum oder durch die Nutzung digitaler Möglichkeiten von der Schule bis zur Verwaltung. Nordrhein-Westfalen ist hier in vielen Bereichen bundesweit an der Spitze. Aber auch der Schutz sensibler Daten ist für uns ein entscheidender Punkt. Die Landesregierung hat deshalb klare Standards zum Datenschutz und zur Datensicherheit definiert, die als Maßstab für künftige digitale Verfahren dienen. Die im Antrag der Freien Demokraten vorgeschlagene Nutzung der Deutschland-ID ist in diesem Zusammenhang sicher ein möglicher Ansatz, der jedoch einer detaillierten Prüfung bedarf. Die einschlägigen Stichworte sind Ihnen allen bekannt: Es geht zum Beispiel um Manipulationsrisiken, Umsetzungsaufwand und Kostenaspekte. Mir ist deshalb wichtig, zu betonen, dass jede Weiterentwicklung bestehender Verfahren in einem ausgewogenen Rahmen erfolgen muss. Da sind wir uns, glaube ich, alle so weit einig. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Neben den Chancen gilt es auch mögliche Herausforderungen zu berücksichtigen, sei es in Bezug auf die technische Umsetzung, die Barrierefreiheit oder die sogenannte digitale Spaltung, die Teile unserer Gesellschaft immer noch betrifft. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, uns ein vertieftes Bild von den rechtlichen, technischen und finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen zu machen, bevor wir zu einer abschließenden Bewertung kommen Herr Kollege, in diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung im Hauptausschuss. Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. An dieser Stelle wünsche auch ich Ihnen ein frohes und gesegnetes Fest und für den Jahreswechsel alles Gute. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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