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Sebastian Watermeier

SPD 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Wunderbar, Frau Ministerin. Herzlichen Dank. – Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, Sie sind seit 2017 Ministerin. 2018 haben Sie schon einmal eine Gebietskulisse für eine Mieterschutzverordnung verantwortet. Seit 2022 regieren Sie mit den Grünen. Mit denen sind Sie sich offensichtlich einig: Die Kulisse der Mieterschutzverordnung muss überarbeitet werden. Was hat Sie seit 2022, als Sie ja schon fünf Jahre Amtserfahrung hatten und in den Startlöchern stan-Landtag den, davon abgehalten, den Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung entsprechend in der Gebietskulisse zu erweitern? Warum geht das erst jetzt? Eigentlich müssen Sie doch weiterhin auf die Bundesebene warten. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Offen gesagt, Herr Abgeordneter, wären wir im Sommer schon fähig gewesen, etwas vorzulegen, wenn denn klar gewesen wäre, dass die Bundesregierung die Mietpreisbremse einer irgendwie gearteten Verlängerung zuführt. Sie wissen, dass die Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kein kurzfristiges Ereignis von wenigen Monaten ist, (Sebastian Watermeier [SPD]: 2022 ist schon lange vorbei!) sondern Gültigkeit über fünf Jahre entfaltet. Für fünf Jahre brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer Rechtssicherheit. Zugegebenermaßen benötigt auch der Gesetzgeber diese Rechtssicherheit, weil er nämlich sonst das macht, was Sie auf der Ebene der Bundesregierung veranstalten. Sie schaffen durch permanente Gesetzesänderungen immer neue Unsicherheiten, obwohl die Immobilienwirtschaft langfristig auf rechtlich wie finanziell stabile und sichere Verhältnisse angewiesen ist. Das ist der Grund. Wir haben auf Ihre Entscheidungen gewartet, und die sind einfach nicht gekommen. Im Sommer 2024 gab es eine Ankündigung, man habe sich geeinigt. Dann haben wir gewartet: Wie sieht denn die Einigung wohl aus? (Sebastian Watermeier [SPD]: Sie werden auch im Jahr 2026 keine Rechtssicherheit be- kommen!) Irgendwann kam der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Wir haben erklärt, dass wir damit super zurechtkommen, dass wir das mittragen können. Dann dauerte es wieder. Dann flog die Ampel auseinander, und jetzt gibt es konkurrierende Entwürfe im Bundesrat. Ich bin gespannt, ob sich das Ganze morgen im Bundesrat auflöst oder nicht. Fakt ist jedenfalls, dass die nächste Kulisse bei der Mietpreisbegrenzung, also bei der Wiedervermietung von frei gewordenem Wohnraum, derzeit nur bis zum 31. Dezember 2025 befristet werden kann – aufgrund der bundesgesetzlichen Nichtregelung für die Zukunft, so will ich es mal nennen –, während die Kappungsgrenze und der Kündigungsschutz entsprechend plus fünf Jahre ganz normal auf den Weg gebracht werden. An diesen Stellen herrscht dann jedenfalls Rechtssicherheit für alle Beteiligten, auch in der erweiterten Gebietskulisse. 19.12.2024 Was den Wohnungsbau in der Summe anbetrifft, passen auch Ihre Bilder nicht zusammen. Ich gehe mal davon aus, dass man sich auch in der SPD durchaus ein wenig mit Statistiken auseinandersetzt. Wenn Sie sich mit Statistiken über die Anzahl der Baugenehmigungen auseinandersetzen, dann werden Sie feststellen, dass wir in Nordrhein-Westfalen zwar auch ein Minus haben, das aber deutlich geringer ist als im bundesweiten Vergleich. Die Halbjahreszahlen für die Baugenehmigungen in Deutschland liegen bei minus 21 %, in Nordrhein-Westfalen bei minus 7 %. Wir hoffen, dass die Politik, die wir seitens CDU und Grünen verantworten, daran einen Anteil hat, weil wir hier Sicherheit bieten. Noch einmal: Wer investieren will, braucht Sicherheit. Jeder, der baut, vertraut in die Zukunft. Deswegen geben wir als Landesregierung im sprachbildlichen Sinne so viel PS und Gas und Beton und Holz und alles, was wir an Baumaterial zur Verfügung haben, in die Bau- und Wohnungspolitik hinein. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dazu gehört auch, dass in dem Fall das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als für das Thema „Housing First“ zuständiges Haus zusammen mit der Wohnungswirtschaft Initiativen auf den Weg gebracht hat. Die funktionieren, offen gesagt, richtig gut. Deswegen könnte man der Aufrichtigkeit halber, finde ich persönlich, auch wenn man in der Opposition sitzt, konstatieren, dass Dinge richtig gut laufen und dass, wenn man in der Ausgestaltung seiner Anträge vielleicht ein bisschen differenzierter wäre, sie schlichtweg ernster genommen würden. Das ist meine Auffassung zu diesem Themenkomplex. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sorgt also auch im Jahr 2025 dafür, dass die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse stabil sind, dass wir den Investorinnen und Investoren Sicherheiten bieten, dass wir Mieterinnen und Mieter schützen – übrigens nicht nur über die Mieterschutzverordnung, sondern auch über das Wohnraumstärkungsgesetz, über entsprechende Initiativen, um gegen Ausbeutung am Mietwohnungsmarkt vorzugehen, und zwar egal, ob es um langjährige Mieterinnen und Mieter oder um Ausbeutungstendenzen im Bereich von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern geht. In Nordrhein-Westfalen sind wir auch bundesweit – ich sage es Ihnen ungern, aber Sie werden es wissen – führend, was diese Initiativen angeht. Damit schaffen wir eine soziale Wärme, auch wenn nicht an allen Stellen alles gut ist, um das deutlich zu sagen. Es ist aber an vielen Stellen ziemlich gut geworden. Das hängt mit der Politik von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zusammen, die soziale Landtag Marktwirtschaft im besten Sinne verstehen, nämlich als Wirtschaft verbunden mit dem sozialen Gewissen. Das verkörpert diese Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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