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Dr. Werner Pfeil

FDP 18.12.2024 Sitzungen 18/84

In der 50. Sitzung des Rechtsausschusses am 6. November 2024 hat die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Havliza den Wunsch geäußert, ihre Bezeichnung von Opferschutzbeauftragte in Opferbeauftragte umzubenennen. Die Bezeichnung als Opferschutzbeauftragte sei unglücklich und führe bei den Opfern teilweise zu Häme und auch Unverständnis. Sie können im Nachhinein niemand mehr schützen. Wer zu ihr komme, sei bereits Opfer. Opferschutz sei präventiv, während sie maßgeblich nur noch reagieren könne. Wir kommen der Bitte von Frau Havliza natürlich gerne nach und unterstützen daher als FDP- Fraktion den vorliegenden Antrag. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn die regierungstragenden Fraktionen auch bereit wären, die geäußerten Wünsche umzusetzen, die mit Kosten verbunden sind. In dem Bericht hat Frau Havliza ausdrücklich daraufhin hingewiesen, dass ihr Team mit dem vorhandenen Personal- zwei halbe Kräfte, zwei ganze Kräfte und sie selbst- heillos unterbesetzt sei. Vorgeschlagen wurde von ihrer Seite ein Pool von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Justiz, der gerade bei Großereignissen unterstützen könnte. Weiterhin wurde ausdrücklich darum gebeten, die Finanzierung der Frauenhausplätze zu thematisieren. Wir hoffen, dass auch diesen berechtigten Anliegen zeitnah entsprochen werden kann.

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