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Sonja Bongers

SPD 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Wie die Beauftragte Barbara Havliza im Rechtsausschuss berichtete, ist es durch die Bezeichnung ihrer Tätigkeit als „Beauftragte für Opferschutz“ in ihrer Arbeitspraxis zu Missverständnissen ihres Aufgabenbereiches gekommen. Der neue Titel „Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen“ stellt sicher, dass sie Ansprechpartnerin für Menschen ist, die bereits Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind und nicht für die Prävention von Straftaten. Aus diesem Grund begrüßen wir diese Änderung ihrer Amtsbezeichnung, weil sie zur Klarstellung ihres Zuständigkeitsbereichs beiträgt. Das ist vor allem für die Personen wichtig, die sich hilfesuchend an sie wenden. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht und stimmen ihm natürlich auch zu.

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