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Angela Freimuth

FDP 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Wir beraten heute in zweite Lesung eine im Fachausschuss einstimmig angenommene Änderung zum Baukammerngesetz, der wir als FDP-Fraktion auch hier im Plenum zustimmen werden. Der Änderungswunsch entspricht einer Bitte der Architektenkammer auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Vertreterversammlung. Die Architektekammer hatte dazu in der vergangenen Woche mit der Zuschrift 18/254 sich noch einmal ausdrücklich über das Ausschusssekretariat an uns Fraktionen gewandt und um Zustimmung geworben. Die Vertreterversammlung soll von 201 auf 161 Mitglieder verkleinert werden. Alle Listen hatten diesem Vorhaben bereits vor zwei Jahren zugestimmt, auch weil die Modellrechnungen zeigen, dass die Repräsentanz der verschiedenen Fachrichtungen gewahrt bleibt und kleinere Listen nicht benachteiligt werden. Es sollen die Arbeitsfähigkeit der Selbstverwaltung in der Vertreterversammlung und ihre Wirtschaftlichkeit verbessert und die Arbeit der Fachgruppen effizienter gestaltet werden. Der Vorschlag ist von den in der Architektenkammer organisierten Angehörigen der Freien Berufe breit getragen und soll nun auch für die Wahlen zur Vertreterversammlung im kommenden Sommer 2025 wirksam werden. Der Wunsch nach einer raschen Klarheit ist in der Sache nachvollziehbar. Wir haben dem verkürzte Beratungsverfahren zugestimmt, weil es sachangemessen ist. Ich wiederhole aber die Bitte, dass dieses Vorgehen aus guten Gründen die Ausnahme bleibt und nicht Standard werden. Darüber hinaus wiederhole ich auch die Anregung, das Baukammerngesetz dahin gehend zu überarbeiten, die Selbstverwaltung der Freien Berufe und der Kammern, in denen sich die Angehörigen des Berufsstandes organisieren, zu stärken und von unnötigen Vorgaben zu befreien. Auf meine rhetorische Frage im Ausschuss, warum wir denn überhaupt die Mitgliederzahl der Vertreterversammlungen gesetzlich regeln müssen, sah ich durchweg Offenheit bis Zustimmung. Wir Freien Demokraten wollen die Freien Berufe stärken und unterstützen. Sie sind Garanten für unsere Soziale Marktwirtschaft und Mittelstand im wahrsten Sinne des Wortes. Freie Berufe sind gelebte Eigenverantwortung, Beschäftigungs- und Ausbildungsmotor, Garanten für hohe Standards im Verbraucherschutz und stehen für Fortschritt 18.12.2024 und Tradition. Die Freien Berufe verdienen deshalb mit voller Berechtigung unsere gemeinsame politische Wertschätzung und wir haben den Auftrag, ihnen faire Wettbewerbschancen zu sichern und ihre Selbstverwaltung in den Kammern als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts zu stärken. Es wäre klasse, wenn wir deshalb mit gleicher Gemeinsamkeit wie bei dieser Gesetzesänderung die Freien Berufe und ihre Selbstverwaltung stärken wollten. Landtag Anlage 6 Zu TOP 16 – Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 – zu Protokoll gegebene Reden

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