Sebastian Watermeier
Wie wir bereits in der ersten Lesung schon mitgeteilt haben, hat die SPD-Fraktion überhaupt kein Problem mit der Anpassung und wir werden deshalb dieser Änderung zustimmen. Weiterhin bleibt allerdings ein fahler Beigeschmack über die Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist. Noch einmal: Dieses Gesetz hätte interfraktionell verabschiedet werden können. Dies ist nicht gewollt worden. Sachlich und fachlich ergibt dies überhaupt keinen Sinn. Ein falsches Grundverständnis über kollegiale Zusammenarbeit liegt da wohl vor. Schade.
