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Simon Rock

GRÜNE 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes reagiert Nordrhein-Westfalen klar und konsequent auf die Vorgaben der Europäischen Kommission. Wir wollen die 18.12.2024 Spielbankbesteuerung europarechtskonform gestalten, den Wettbewerb fairer regulieren und gleichzeitig das Steueraufkommen für Land und Kommunen sichern. Im Juni 2024 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass das bestehende Besteuerungssystem der Spielbanken in Deutschland eine rechtswidrige Beihilfe darstellt. Der Grund dafür ist die möglicherweise ungleiche Abgabenlast: Spielbanken entrichten eine Spielbankabgabe an das Land, während Spielhallen Vergnügungsteuer und Gewerbesteuer an die Kommunen zahlen. Wenn die Steuerlast der Spielhallen höher ausfällt als die der Spielbanken, entsteht laut EU-Kommission eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe. Hier gibt es prinzipiell zwei mögliche Lösungen: Eine Absenkung der Abgabenlast für Spielhallen oder die Einführung einer zusätzlichen Abgabe für Spielbanken.Nordrhein-Westfalen hat sich für den zweiten Weg entschieden – für eine Ausgleichsabgabe für Spielbanken, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Spielbankgesetz verankert wird. Diese Entscheidung ist konsequent und sinnvoll: Die Europäische Kommission hat ausdrücklich festgestellt, dass eine solche Ausgleichsabgabe, wie sie bereits in Hamburg besteht, keine unzulässige Beihilfe darstellt. NRW hat sich deshalb bewusst eng am Hamburger Modell orientiert. Ein Unterschied ergibt sich lediglich durch die unterschiedlichen Gewerbesteuer-Hebesätze sowie Vergnügungsteuersätze in Nordrhein-Westfalen, die es in Hamburg als Stadtstaat naturgemäß nicht gibt. Der neu eingeführte § 21a Absatz 3 ermöglicht es den Spielbanken daher, die Abgabe an der tatsächlichen alternativen Steuerlast zu orientieren. Die Sachverständigenanhörung hat klar gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf der richtige Weg ist. Der Sachverständige Prof. Dr. Thomas Dünchheim erklärte: „Das Hamburger Modell ist stabil und beihilferechtlich zu rechtfertigen.“ Er betonte außerdem, dass diese Regelung dazu beitrage, das Steueraufkommen in Nordrhein-Westfalen zu sichern und nicht an andere Stellen zu verlieren. Meine Fraktion begrüßt diesen pragmatischen und verantwortungsvollen Ansatz ausdrücklich. Nordrhein-Westfalen handelt hier koordiniert und vermeidet Alleingänge, die den Wettbewerb zwischen den Bundesländern gefährden würden. Der Vorschlag, in die kommunale Steuerhoheit auf dem Gebiet der Vergnügungsteuer einzugreifen, wurde zurecht verworfen. Mit diesem Gesetzentwurf bleibt das Steueraufkommen stabil, europarechtliche Vorgaben werden erfüllt und die Spielbankbesteuerung in Nordrhein-Westfalen wird rechtssicher gestaltet. Landtag Dieser Schritt ist notwendig, nachvollziehbar und zukunftssichernd. Nordrhein-Westfalen sorgt für Fairness, Stabilität und Klarheit. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

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