Jochen Klenner
Heute beraten wir das Zweite Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir eine klare Vorgabe der EU-Kommission um, die das bisherige Besteuerungssystem der Spielbanken in Deutschland als nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar eingestuft hat. Die Kommission fordert, dass steuerliche Vorteile von Spielbanken gegenüber privaten Anbietern ausgeschlossen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz basiert auf dem Hamburger Modell, das von der EU als beihilferechtskonform anerkannt wurde. Der entscheidende Punkt ist die Einführung einer Ausgleichsabgabe, mit der steuerliche Unterschiede zwischen Spielbanken und privaten Glücksspielanbietern ausgeglichen werden. So stellen wir sicher, dass Spielbanken keine Vorteile durch eine geringere Steuerbelastung haben und die steuerliche Gleichbehandlung aller Anbieter im Glücksspielmarkt gewährleistet wird. In der Anhörung hob Professor Dr. Dünchheim hervor: „Das Hamburger Modell ist eine solide Grundlage, die beihilferechtlich zu rechtfertigen ist.“ Diese Einschätzung unterstreicht, dass der vorgelegte Gesetzentwurf sowohl rechtlich tragfähig als auch praktisch umsetzbar ist. Natürlich bleibt die langfristige Harmonisierung der Glücksspielbesteuerung in Deutschland eine Herausforderung. Eine einheitliche Besteuerung nach dem Einsatz, wie sie von einigen Experten vorgeschlagen wurde, könnte langfristig eine Lösung sein, um Wettbewerbsneutralität und Rechtssicherheit im gesamten Glücksspielmarkt zu gewährleisten. Für den Moment jedoch bietet das vorliegende Gesetz eine tragfähige Lösung. Als CDU-Fraktion unterstützen wir diesen Gesetzentwurf, weil er nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit darstellt, sondern auch einen fairen und ausgewogenen Rahmen für alle Akteure im Landtag Glücksspielmarkt schafft. Wir stellen sicher, dass NRW rechtssicher handelt und die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleibt.
