Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Auch die AfD will leistungsfähige Sparkassen in NRW. Wir wollen auch, dass diese im Wettbewerb mit den Privat- und Genossenschaftsbanken bestehen können. Natürlich müssen auch die notwendigen gesetzlichen Vorkehrungen für das digitale Zeitalter gegeben sein. Allerdings lehnen wir die Aufnahme des Begriffs der Nachhaltigkeit im Sparkassengesetz ab. Deswegen werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten. Der vorliegende Gesetzentwurf gliedert sich in vier Artikel, mit denen vier verschiedene Gesetze geändert werden. 18.12.2024 Mit Art. 1 wird das Sparkassengesetz geändert. In den dort vorgenommenen Veränderungen stören wir uns in erster Linie an der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit, an dem sich die Sparkassen zu orientieren haben werden. Man merkt nämlich: Hier sollen grüne Ortsvereine beglückt werden. Denn was heißt Nachhaltigkeit? Das ist ein unklarer Rechtsbegriff, wenn es überhaupt einer ist. Bei der Diskussion um die entsprechende Klassifizierung in der Europäischen Union galt die Kernkraft in anderen Nationen als nachhaltig im Kampf gegen den sogenannten menschengemachten Klimawandel. Aus Deutschland mit seiner dümmsten Energiepolitik und dem Atomkraftfetisch von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit aller Anstrengung versucht, eine entsprechende Einordnung zu verhindern – vergeblich. Oder nehmen wir die Rüstungsindustrie: Ist Rheinmetall jetzt nachhaltig oder nicht? Auf die Produkte dieses Unternehmens ist selbst die Bundesregierung unter Beteiligung der Grünen ganz scharf. Vor fünf Jahren hätten dieselben Grünen wahrscheinlich massiv gegen das gleiche Unternehmen gewettert und alles darangesetzt, dass es über keine Bankverbindungen mehr verfügt. Wäre es für die örtliche Sparkasse jetzt nachhaltig, mit diesem Unternehmen zusammenzuarbeiten? Mal so, mal so, wie es die wetterwendigen Kartellpolitiker gerade wünschen. Es besteht die Gefahr, dass willkürlich Formen des politischen Debankings stattfinden, wenn irgendjemand durch den politischen Willen als nicht genehm angesehen wird. Wir möchten keine kleine Nachhaltigkeitstyrannei – von niemandem, auch nicht von Wirtschaftsministerien. Bei den anderen Änderungen gehen wir mit. Sie sind in unseren Augen in erster Linie technischer Natur, zum Beispiel bei den digitalen Sitzungen. Das alles erscheint uns schlüssig und wird daher von uns auch unterstützt. In Art. 2 wird das Informationsfreiheitsgesetz NRW geändert, sodass für die Sparkassen und ihre Kunden mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Kundendaten herrscht. Aktuell besteht die Sorge, dass die Sparkassen bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sensible Kundendaten herausgeben müssen. Zumindest besteht eine Rechtsunsicherheit, und insbesondere Unternehmenskunden gingen dann eventuell lieber zu Wettbewerben. Ich verweise gerne auf die Stellungnahme 18/1894 der kommunalen Spitzenverbände und der Sparkassenverbände: „Diesbezüglich stellen die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bislang einen unsicheren Rechtsrah- men dar, da der Informationsanspruch durch den Geheimhaltungsanspruch der Kundinnen und Kunden begrenzt wird. Die Grenzziehung stellt Landtag sich in der Praxis als schwierig dar und ist rechtssicher nicht immer möglich. Wettbewerber sehen sich im Übrigen keinen vergleichbaren Auskunftsansprüchen ausgesetzt.“ Herr Dr. Jochum vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband sagte in der Anhörung am 5. November: „Bezüglich der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes möchte ich auf Folgendes hinweisen. Die vorgesehene Einschränkung stellt sicher, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute der Erwartung ihrer Kunden, dass sie das Bankgeheimnis waren, entsprechen können.“ Die Änderungen unterstützen wir also. In Art. 3 geht es um die Änderung des Abrechnungsfondsgesetzes. In Art. 4 wird das Risikofondsgesetz geändert. Die Änderungen an diesen beiden Fonds, insbesondere im Zuge der Abwicklung der West-LB, gehen nach unserer Meinung in Ordnung, denn dadurch entsteht lediglich ein höheres Maß an Flexibilität. Zusammenfassend: Zur Nachhaltigkeit muss man Sparkassen nicht zwingen. Darum enthalten wir uns. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
