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Ralf Witzel

FDP 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sparkassen haben eine wichtige Funktion in der Versorgung mit Bankdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen. Das alles erklärt aber nicht, warum nach den Vorstellungen von CDU und Grünen heute dieses Gesetz im Plenum eigentlich gar nicht debattiert werden sollte und das Haus möglichst stiekum ohne Debatte passieren sollte. Wir haben diesem Ansinnen widersprochen, und zwar, wie Sie sehen, absolut zu Recht. Von drei Fraktionen sind nämlich heute noch unterschiedliche Änderungsanträge zum Gesetz veröffentlicht worden. Eine vierte Fraktion hat einen Entschließungsantrag, der de facto auch die Aufforderung zu einer Gesetzesänderung ist, herausgegeben. Diese zugleich hektische wie ungewöhnliche Betriebsamkeit wollten Sie hier nicht debattieren lassen. Das ist schon bemerkenswert. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Können Sie Ihre These mit dem Nichtdebattieren bele- gen?) Der Anspruch der Landesregierung auf eine vermeintliche Modernisierung ist ein riesiger Euphemismus, es sei denn, dass Sie Transparenzabbau als Fortschritt sehen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir debat- tieren doch jetzt!) Wir als FDP-Landtagsfraktion tun das jedenfalls nicht. Wie Sie wissen, machen wir auch als Parlamentarier vom Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch, beispielsweise um mehr über den Geheimdeal der Landesregierung mit RWE zu erfahren. Wenn wir diese Akteneinsicht und Auskunft gegenüber einem privaten Unternehmen erwarten, dann 18.12.2024 gilt das erst recht gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen. Welchen Geist das angebliche Modernisierungsgesetz atmet, sehen Sie an der Warnung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die den zukünftig erschwerten Unterlagenzugang sogar für Verwaltungsräte kritisiert. Ein breites Verbändebündnis von Initiativen und Vereinen im Bereich von Demokratie, Transparenz und Partizipation warnt vor dem Rückschritt durch eine Bereichsausnahme für das IFG für öffentliche Institute. Auch wir halten dies für einen großen Fehler und haben Ihnen deshalb den Änderungsantrag Drucksache 18/12318 vorgelegt, der wichtige Bedenken auf den Punkt bringt. (Beifall von der FDP) Unser wichtigster Einwand gegen die gesetzliche Neuregelung lautet: Es gibt dazu doch gar keinen Bedarf mehr, wenn es Ihnen angeblich jetzt nur noch darum geht, individuelle personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Denn das erfolgt bereits durch §§ 8 und 9 IFG NRW. Welche verbalen Klimmzüge haben wir noch Ende letzter Woche im Haushalts- und Finanzschluss erlebt: Kollege Rock machte für die Grünen deutlich, dass er dem Gesetzentwurf zustimmen könne, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Er kann das nicht nur bei Wahlen!) da er dessen Auslegung ganz anders vornimmt, als es zuvor sämtliche Experten aus diesem Bereich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gemacht haben, also die Sachverständigen, die sich beruflich damit befassen und dieses Kompetenzfeld teilweise seit Jahrzehnten als ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Heute gibt es einen Änderungsantrag der Koalition, bei dem wir uns ebenso enthalten wie bei dem Entschließungsantrag der SPD. Beides ist nicht falsch und verbessert das vorliegende Gesetz, reicht aber zu einer eigentlichen Problemlösung nicht aus. Der Änderungsantrag ist unzureichend und bedenklich, da Sie jetzt auf nicht individualisierbare Daten abstellen. „Individualisierbar“, also die potentielle Möglichkeit, eine Aussage treffen zu können, die Sie einer Person zuordnen können, bedeutet eine viel striktere Ausnahme als „individuelle“ Daten einer Person, die schützenswert sind. Ich verdeutliche es gerne an einem Beispiel. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir haben es auch so verstanden!) – Offenbar ja nicht, Herr Kollege. – Die Bonität Ihres Nachbarn geht Sie nichts an; völlig zu Recht muss niemand diese nach IFG offenlegen. Wenn Jour-Landtag nalisten aber die Frage interessiert, ob Ratsmitglieder möglicherweise nicht aufgrund ihrer individuellen Bonität, sondern aufgrund des Kriteriums ihrer Ratsmitgliedschaft Vorzugskonditionen bei Hauskrediten genießen, dann gibt es zukünftig keine Auskunft mehr. Sie haben nämlich nicht etwas über eine individuelle Person gesagt, sondern über eine Personengruppe, und die Angaben ermöglichen es ihnen jetzt oder in der Zukunft, auch individualisierbare Rückschlüsse zu ziehen. Damit ist dies dem IFG entzogen. Schauen wir uns die Fakten an. Die NRW.BANK hat jahresdurchschnittlich zwei Fälle. 1.500 Beschäftigte können sich darum kümmern. Bei 74 Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, 46.000 Beschäftigten und über 7 Millionen Kundenkonten gibt es in einem stärkeren Jahr vielleicht ein Dutzend Fälle von IFG-Anfragen. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Da kann niemand ernsthaft sagen, das sei nicht zu bearbeiten. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, dass Kunden in diesem Land massenhaft vor Sparkassen flüchten und ihre Kundenbeziehung kündigen, weil in Nordrhein-Westfalen das IFG Anwendung findet. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie haben hier eine spezielle Logik, Herr Kollege!) – Herr Kollege, dann hätten sie das nämlich in den letzten 23 Jahren auch machen müssen. Sie bauen hier einen Popanz auf. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der Po- panz sind Sie!) – Sie bauen hier einen Popanz auf. Das ist nicht sachgerecht, und deshalb ist es auch nicht in Ordnung, das als Vorwand für die Gesetzesänderung zu verwenden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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