Sascha Lienesch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlkarte kommt. Das ist die Kernbotschaft der Landtag heutigen Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Thema. (Beifall von der CDU) Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im November 2023 die bundesweite Einführung beschlossen. Am 20. Juni 2024 wurde das Vorhaben durch die MPK konkretisiert; es wurden Eckpunkte zur Anwendung der Bezahlkarte festgelegt. Heute stimmen wir final darüber ab. Das Land hat sich nach den Beschlüssen der MPK also schnell auf den Weg gemacht und das Gesetzgebungsverfahren gestartet, welches heute zum Abschluss kommt. Die Bezahlkarte kommt, und sie kommt flächendeckend in NRW. Das Land geht hierbei den richtigen Weg. Da bei jedem System Fehler und Kinderkrankheiten auftreten können, ist es richtig, dass die Bezahlkarte zunächst in Landeseinrichtungen eingeführt wird. Hier kann man direkt erkennen, wo es gegebenenfalls Schwächen in der Umsetzung gibt, und diese beheben. Erst dann soll die Bezahlkarte an die den Kommunen zugewiesenen Geflüchteten ausgeteilt werden. Wir sind kommunalfreundlich. Die Einführung der Bezahlkarte wird durch das Land NRW getragen. Die Kommunen müssen also nicht dafür aufkommen. Wir erwarten durch die Einführung eine Bürokratieerleichterung und damit eine Verringerung der personellen Aufwände der kommunalen Verwaltungen. In der Anhörung und durch die Opposition im Hause wird der Gesetzentwurf dafür kritisiert, dass es eine Opt-out-Option gibt. Das bedeutet, dass sich Kommunen dafür entscheiden können, an dem nun einzuführenden Bezahlkartensystem nicht teilzunehmen, wenn sie bereits ein etabliertes, praktikables System haben. Ich halte das für eine sachgerechte Entscheidung. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Schließlich bleibt es trotzdem bei dem Grundsatz: Die Bezahlkarte kommt flächendeckend in NRW. (Volkan Baran [SPD]: Tut sie nicht!) In der Aussprache zur Anhörung und zur Beschlussfassung zum Gesetzentwurf im Integrationsausschuss habe ich das Argument gehört, dass die Stadt- und Gemeinderäte nicht über diese Fragen abstimmen sollten. Warum eigentlich nicht? Ich bin in diesem Jahr 20 Jahre Mitglied in unserem Stadtrat in Sankt Augustin. Ich traue der kommunalen Familie sehr wohl zu, diese Entscheidung zu treffen. Die übergroße Mehrheit der Kommunen hat bisher kein vergleichbares Bezahlsystem und muss deshalb über ein Opt-out überhaupt nicht nachdenken. Denn dann gilt der Grundsatz, dass es wie vom Land vorgesehen kommt. 18.12.2024 In den Kommunen, in denen es bereits ein System gibt, werden die Kommunalpolitikerinnen und -politiker die Vor- und Nachteile abwägen und dann eine Entscheidung treffen. Dabei werden sie in der Regel auch durch ihre Verwaltungen unterstützt. Meine Prognose lautet: Es wird, wenn überhaupt, nur wenige Ausnahmen von der flächendeckenden Einführung geben. – Wir können uns das ja im nächsten Jahr anschauen. Die CDU unterstützt ganz ausdrücklich die Ziele, die mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden sind. Erstens. Geflüchtete können ihre Einkäufe weiterhin selbstständig tätigen. Das ist besser als Sachleistungen oder Gutscheine. Zweitens. Die Ausgestaltung der Karte in NRW erlaubt es, auch online einkaufen zu können. Viele Produkte sind im Internet günstiger als im stationären Handel oder überhaupt nur dort verfügbar. Drittens. Eine Überweisung von Teilen der hier erhaltenen Geldleistungen in die Herkunftsländer ist nicht möglich. So sehr man nachvollziehen kann, dass Geflüchtete ihre Familien in Syrien, Afghanistan oder anderen Ländern finanziell unterstützen möchten, so klar ist auch, dass die Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts für ihren Aufenthalt in Deutschland und nicht für Verwandte in anderen Ländern bestimmt sind. Auch wenn das Phänomen nur in Teilen auftritt, können wir das den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Deutschland nicht erklären. Viertens. Durch die Verringerung des Bargeldbestandes der Geflüchteten wird ein Pullfaktor beseitigt. Nein, wir behaupten nicht, dass damit alle Probleme gelöst werden. Aber es ist ein Baustein von vielen. Im Gegensatz zu Gutscheinen und Sachleistungen wirken Bezahlkarten auch nicht stigmatisierend, da sie für Außenstehende wie normale Bankkarten aussehen. Die CDU wird dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, weil wir zu 100 % hinter der Einführung der Bezahlkarte stehen. Ich habe gerade erfahren, dass die SPD eine namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt hat. Ja, wir stehen auch mit unserem Namen zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dem Entschließungsantrag der FDP können wir leider nicht zustimmen. Die Gründe dafür habe ich eben erläutert. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag
